Erstellt am 04.01.2009 um 12:19 Uhr von kriegsrat
@luna10001
§ 111 BetrVG Betriebsänderung durch Stillegung des ganzen Betriebs
§ 112 BetrVG Interessenausgleich, Sozialplan
ggfs § 112a
ich würde sofort eine sitzung einberufen und einen beschluß fassen zur hinzuziehung eines sachverständigen (rechtsanwalt) (§80BetrVG), und für den fall, daß der AG die (in diesem fall leider nötige)zustimmung verweigern sollte, gleich noch (vorsorglich)einen beschluß fassen, die zustimmung zur hinzuziehung eines sachverständigen gegebenenfalls durch das arbeitsgericht ersetzen zu lassen
zum zweiten dann mit diesem sachverständigen die angelegenheit durchsprechen und verhandlungen mit dem arbeitgeber bzgl. interessenausgleich bzw. sozialplan beginnen
die angelegenheit eilt und ist so wichtig (und auch kompliziert), daß da der br alleine wohl nicht zurecht kommt.............
Erstellt am 04.01.2009 um 13:22 Uhr von Lotte
luna,
zu dem was kriegsrat schon geschrieben hat, würde ich mich an Eurer Stelle auch sofort an die zuständige Gewerkschaft wenden.
Erstellt am 04.01.2009 um 13:55 Uhr von luna10001
Wie sieht es denn mit den Kürzungen der Arbeitszeit aus? Greift in diesem Fall der Einzelvertrag oder der Tarifvertrag?
Erstellt am 04.01.2009 um 14:26 Uhr von kriegsrat
dies ist genau so eine frage, die mit hilfe des sachverständigen geklärt werden muß, da man dies so pauschal nicht beantworten kann
da muß man ins detail gehen............
Erstellt am 04.01.2009 um 14:41 Uhr von Lotte
luna,
wenn der AV eine Wochenarbeitszeit festlegt, wüsste ich keinen Weg, wie der TV in die Vertragsfreiheit eingreifen sollte...
Aber so pauschal ist das sicher nicht zu beantworten. Wer weiß...