Erstellt am 03.01.2009 um 07:02 Uhr von kriegsrat
Nur Männer ?
ist das nicht ein vorzügliches beispiel für geschlechtsspezifische benachteiligung nach dem AGG ?
Erstellt am 03.01.2009 um 07:12 Uhr von LuftassFummler
ja das gilt nur für männer
Erstellt am 03.01.2009 um 07:14 Uhr von LuftassFummler
der btroffene kollege steht noch in der befristung bis zum 31.06, man hat ihm mit der kündigung gedroht falls er seine haare nicht abschneidet
Erstellt am 03.01.2009 um 07:43 Uhr von DonJohnson
@LuftassFummler
Er müßte nicht einmal gekündigt werden wenn er einen befristeten AV besitzt. Der läuft dann einfach aus und ihr könnt nicht mal großartig was dagegen machen. Sicherlich hat Kriegsrat nciht unrecht, ich allerdings würde lieber die besagte BV genauer sehen.
Zu guter letzt wird das deinen Kollegen aber wohl nicht retten (wie gesagt, so lange er befristet ist).
Mein Tipp wäre (auch wenn es sich doof an hört), solange er befristet ist sollte er mit "den Wölfen" heulen. Der BR sollte sich aber umgehend die BV genauer ansehen (eventueller Verstoß gegen das AGG)
Erstellt am 03.01.2009 um 08:37 Uhr von kriegsrat
@ luftassfummler
Ihr seid am 01.01.09 übernommen worden
Sollte man hier nicht auch mal prüfen, ob dabei nicht befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse übergegangen sind ?
Erstellt am 03.01.2009 um 09:13 Uhr von Rosemariele
@kriegsrat
....Sollte man hier nicht auch mal prüfen, ob dabei nicht befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse übergegangen sind ?
Wo soll hierfür eine Rechtgrundlage bestehen??
Erstellt am 03.01.2009 um 09:52 Uhr von kriegsrat
@rosemariele
nun ja, z.b.
für sicherheitsunternehmen gilt der mantelrahmentarifvertrag für wach- und sicherheitsunternehmen, der über das gesetzliche maß (innerhalb 2 jahre höchstens drei mal verlängert ) hinausgeht und eine befristung ohne sachlichen grund für 42 monate mit viermaliger verlängerung zulässt
welche regeln für befristungen gelten beim tarifvertrag, dem der "airport köln" angehört?
um weitere möglichkeiten beurteilen zu können, fehlen aber noch genaue angaben über die art der "übernahme" und die beteiligten unternehmen
Erstellt am 03.01.2009 um 09:55 Uhr von pirat
@LuftassFummler,
IMHO...
der als "nonkonform" angesehene Kollege sollte sich Rechtsberatung holen und es darauf ankommen lassen.
Womit ist der "Kurzhaarerlass" denn geründet? Unabhängig von sonstigen grundrechtlichen Erwägungen sollte es sich aufdrängen, dass jedermann ein Recht auf Schutz vor sinnloser Schikane hat. Diese BV (Regelung) knüpft aber, meiner Meinung nach, an ein Kriterium an, dass lange Haare willkürlich als "ungepflegt" definiert werden.
Denn wenn es nicht sinnvoll begründet werden kann und es nur um die Repräsentativfunktion geht, könnte er seine Pflicht zu gepflegtem Auftreten dadurch schon denkbar und sinnvoll erfüllen....
Da kommt mir Helmut Schmidt und sein ‘Haarerlass’ in den Sinn und last but not least, auch Polizisten dürfen....
Erstellt am 03.01.2009 um 10:04 Uhr von DonJohnson
@Pirat
Sicherlich ist das vom rein rechtlichen richtig was du schreibst, wenn aber der AV befristet ist, denkst du der Kollege bleibt noch lange in der Firma wenn er sich Rechtsbeistand holt? Wenn überhaupt, sollte doch der BR tätig werden (oder es versuchen). Dabei hingegen ist es interessant, ob es dieses Gremium war, welches die BV beschlossen bzw abgeschlossen hat.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass es rechtlich zwar eindeutig ist, dennoch Recht bekommen hier sehr schwierig, ohne dass der Kollege Angst um seinen Job haben muß (ob berechtigt oder unberechtigt - das spielt keine Rolle). Wäre es ein unbefristeter würde ich auch so voregehen, in diesem Fall denke ich sollte man sich vielleicht überlegen was für den Kollegen das beste ist, oder was er möchte.
Um noch einmal auf die BV zu sprechen zu kommen - hier würde ich ansetzen als BRM. Diese genauer überprüfen und vermutlich feststellen, dass sie gegen Gesetze verstößt (das kann man aber ohne genauere Kenntnis nciht sagen).
Was wir über diesen Fall bis jetzt wissen, muß doch unser primäres Ziel sein, den Kollegen in Lohn und Brot zu behalten - das Sekundärziel sollte dann der von dir angegebene Weg sein, oder nciht?
Gruß
DJ
Erstellt am 03.01.2009 um 10:13 Uhr von kriegsrat
@pirat
don johnson hat hier leider vollkommen recht
sollte eine befristung bestehen, muß man dem kollegen, wenn er denn interesse daran hat, seinen job zu behalten, raten, die füsse still und die haare kurz zu halten
Erstellt am 03.01.2009 um 10:15 Uhr von Rosemariele
@kriegsrat
erst einmal gilt der befristete ArbV. Dabei handlet es sich um einen Vertrag von 2 Partnern. Ist dieser befristet und die Befristung nicht rechtswidrig, endet dieser mit Ablauf der Befristung. Anders nur, wenn beide Seiten diesen verlängern, sofern möglich befristet oder unbefristet. Ausnahme, der befristet Beschäftigte arbeitet über den Ablauf hinaus und der AG nimmt diese Arbeit an. Dieses dürfte aber wohl nur sleten vorkommen, nämlich dann, wenn im Personalbereich unaufmerksame AN sind.
Erstellt am 03.01.2009 um 10:28 Uhr von pirat
@ kriegsrat,
vielleicht will er ja beides, seinen Job behalten und seine Haare, wäre eventuell eine Kurzhaar-Perücke angebracht.... .-)
Nee, Spass bei Seite, ich bezweifele die Rechtmässigkeit der BV, deshalb sollte der VorortBR dies überprüfen, bevor der Kollege allzuviel Haare verliert, oder sie grau werden ....
Erstellt am 03.01.2009 um 10:38 Uhr von kriegsrat
@rosemariele
mag sein, mag sein...
vielleicht gab es ja änderungskündigungen, da sich der arbeitgeber (vertragspartner) geändert hat, vielleicht liegen hier versetzungen innerhalb desselben konzerns vor, vielleicht regnets an ostern....
aufgrund der knappen informationen, die hier vorliegen, können wir viel spekulieren,
drum meinte ich ja : "vielleicht sollte man hier mal prüfen....", könnte ja sein.....
Gruß
Erstellt am 03.01.2009 um 16:19 Uhr von peanuts
Es scheint sich um eine BV zu handeln, in welcher das äußere Erscheinungsbild von ArbeitnehmerInnen bestimmter Bereiche konkretisiert wurde.
Im Sicherheitsbereich eines Flughafens, welcher mit Publikumskontakt einher geht, dürfte eine solche Vorschrift durch ein berechtigtes betriebliches Interesse des AGs gedeckt sein.
Fraglich ist hier eine ganz andere Sache! Es hat augenscheinlich ein Betriebsübergang statt gefunden und ob die Regelungen des neuen AGs den übernommenen MA einfach übergestülpt werden dürfen, ist die Frage!
Erstellt am 03.01.2009 um 16:46 Uhr von Rosemariele
@peanuts
• Gelten beim Betriebserwerber andere Betriebsvereinbarungen, sind diese auch für die übernommenen Arbeitnehmer anzuwenden, besonders wenn es hierzu keine BV im übernommenen Betrieb gibt.
Erstellt am 03.01.2009 um 17:15 Uhr von DonJohnson
@peanuts
weißt du, du warst mir richtig sympatisch auf einem Fall - siehe den Thread mit der Rechenaufgabe - bite sei nicht so ein Rüpel. Du bist richtig gut, aber bgreifst dem Angriffswillen an - ist das in meinem Advendssinne? Ich denke nicht. Würde gerne mit dir mal reden, um des redens willen und aus dem Grund weil du Wirklich was drauf hast. Wenn du kein Einzelkämpfer bleiben willst, schreib mir....
Erstellt am 03.01.2009 um 17:20 Uhr von DonJohnson
@Kriegsrat
schön, dass wir in dem eine Thread überhaupt mal einer Meinung waren, ob ihc darüber glücklich bin, sei dahin gestellt ;-) nicht böse sein
Erstellt am 03.01.2009 um 18:34 Uhr von peanuts
"• Gelten beim Betriebserwerber andere Betriebsvereinbarungen, sind diese auch für die übernommenen Arbeitnehmer anzuwenden, besonders wenn es hierzu keine BV im übernommenen Betrieb gibt."
Wenn ich mir schon die Haare schneiden lassen muss, will ich auch von deren BV "1 Freiflug pro Quartal" profitieren.
Aber ich habe keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, dessen Regelungen gelten unverändert weiter. Gilt diese "Freiflug-BV" dann trotzdem für mich oder etwa doch nicht (war bei uns nicht geregelt) ?
Erstellt am 03.01.2009 um 19:23 Uhr von DonJohnson
@peanuts
Schade, ich dachte du würdest vom Einzelkämpfer zum Teamplayer werden....
Erstellt am 03.01.2009 um 19:43 Uhr von rainer w
@all
Was sagt uns § 75 BetrVG zu so einer BV ?
Erstellt am 03.01.2009 um 20:36 Uhr von DonJohnson
guter einlass - rainer - warum bin ich da nicht drauf gekommen?
Erstellt am 03.01.2009 um 21:25 Uhr von peanuts
Hmmm, was soll uns der § 75 BetrVG denn nun sagen?
Der ändert auch nichts an der Tatsache, dass im Rahmen einer Interessensabwägung die Persönlichkeitsrechte eines jeden Arbeitnehmers zuweilen hinter den berechtigten betrieblichen Interessen eines Arbeitgebers zurück stecken müssen.
Und es gibt diverse Bereiche, in denen das äußere Erscheinungsbild von AN per BV verbindlich vereinbart wurde. Und diese BVen verstoßen mit Sicherheit nicht allesamt gegen Persönlichkeitsrechte.
Ob dieser AG ein berechtigtes betriebliches Interesse darlegen könnte, kann letztendlich nicht beurteilt werden. Dass Haare nicht über den Kragenrand hinaus ragen dürfen, lässt den Rückschluss zu, dass es sich um uniformierte Sicherheitsbeamte handelt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese BV lege artis ist.
Erstellt am 03.01.2009 um 21:46 Uhr von ridgeback
teile die Meinung von peanuts,
denn obschon das äußerliche Auftreten des Arbeitnehmers grundsätzlich seine Privatangelegenheit ist, können ihn auch insoweit - je nach seiner Funktion und den Umständen des Arbeitsverhältnisses - im Rahmen des Zumutbaren bestimmte Rücksichtnahmepflichten treffen. Abgesehen von den Fällen, in denen das Tragen von Schutzkleidung durch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist, darf der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts ( unter Einhaltung der MBR ) im betrieblichen Interesse die Einhaltung der verkehrs- oder unternehmensüblichen Standards in Bezug auf Kleidung und Haartracht einfordern.
Erstellt am 03.01.2009 um 21:49 Uhr von peanuts
Don Johnson,
einmal extra für Dich! Ich lasse mich nicht erziehen bzw. mit Sicherheit nicht von ForumsteilnehmerInnen, die immer wieder meinen, sich als "Sittenwächter" aufspielen zu müssen.
Auch lege ich keinen Wert auf die Aufnahme in die hiesige Spaßgesellschaft, schon gar nicht im Rahmen eines egal wie gearteten Meinungsaustauschs hinter den Forumskulissen.
Ich gebe schlicht weg und einfach Antworten/Hinweise, wenn ich meine, dass diese zur Aufklärung einer Fragestellung beitragen können. Und wenn die Verpackung einer Antwort mehr zählt als der Inhalt, ist das ehrlich gesagt nicht mein Problem.
P.S.
Als "Einzelkämpfer" würde ich das, was ich zu wissen meine, mit Sicherheit nicht in einem Forum weiter geben.
Erstellt am 04.01.2009 um 00:23 Uhr von rainer w
@all
In soweit gebe ich euch ja recht. Hier aber werden nur die männlichen MA von dieser BV tangiert.
Erstellt am 04.01.2009 um 03:49 Uhr von DonJohnson
@all
genau und darum sehe auch ich da einen Verstoß gegen das AGG. Der Hinweis auf 75 ist aus diesem Grund wohl auch sehr richtig.
@peanuts
erziehen will dich doch wohl niemand - zumindest nicht ich. Ich wußte auch nciht, dass es hier eine Spaßgesellschaft gibt. Ich dachte immer (und denke es noch jetzt), dass hier alle helfen wollen, so wie du es auch willst. Bezüglich "Einzelkkämpfer" meine ich nur, dass du sehr gerne gegen alles und jeden angehst, nur um "deine Meinung" durchzusetzen. Sollte ich dir zu naha getreten sein, tut es mir leid. Ich entschuldige mich in aller Form.
Erstellt am 04.01.2009 um 04:29 Uhr von DonJohnson
@ridgeback
Wo ist beim Direktionsrecht des AG bitte ein MBR des Gremiums? Gibt es da eines? Das würde mich persönlich freuen - ganz ehrlich. Ich sehe hier aber kein Direktionsrecht des AG, sondern eine Verletzung des AGG und eine Mitbestimmung sogar na 87 BetrVG des Gremiums. Die BV ist ja wohl vom BR des neuen Betriebes gemacht worden, von dem der übernommen hat. Das Gremium dort hatte damals wohl keine Probleme damit diese abzuschließen. Der Kollege mit den langen Haaren hatte mit seinem damaligen AG keine Probleme diesbezüglich, warum also mit dem neuen? Die Sachlage ist doch eigentlich klar (zumidest in meienn Augen). Die BV geht so gar nciht und muß dringend überprüft und oder verändert werden. Ein Verstoß gegen das AGG ist durchaus da und aus diesem Grund ist die BV meines Erachtens rechtswidrig.
So oder so bleibe ich aber bei meiner Meinung, dass dem Kollegen nicht damit geholfen ist, sich dort Rechtsbeistand zu holen, da dann sein Vertrag einfach ausläuft. Das Gremium sollte die BV aber schleunigst überarbeiten, dann hat der Kollege vielleicht Chancen, seine Haare zu behalten - vielleicht wie gesagt. Aber so oder so, egal ob er nun zum Kurzhaarfetischist wird oder nciht, ist es nciht die Aufgabe des Gremiums darauf zu achten, dass Gesetze und Verordnungen vom AG eingehalten werden? Ist das AGG nicht ein solches zu schützendes oder besser gesagt einzuhaltendes Gesetz? Ist es keine Ungleichbehandlung wenn Frauen aber keine Männer lange Haare haben dürfen? Oder gilt Gleichbehandlung nur dann wenn es um Frauen aber nciht um Männer geht?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 04.01.2009 um 04:37 Uhr von DonJohnson
Oh, habe ganz vergessen das Kontrollfesnsterchen zu aktivieren, nun, das hole ich hiermit nach - lach
Erstellt am 04.01.2009 um 08:50 Uhr von peanuts
"Wo ist beim Direktionsrecht des AG bitte ein MBR des Gremiums? Gibt es da eines?"
Der AG kann z.B. die Lage der Arbeitszeit per Direktionsrecht konkretisieren und trotzdem ist ein BR in der Mitbestimmung.
Eine solche Regelung fällt unter den Passus "Betriebliche Ordnung", warum sollte ein BR ausgerechnet da nicht in der Mitbestimmung sein?
"Hier aber werden nur die männlichen MA von dieser BV tangiert."
Falls das nicht einfach nur ein Joke ist, bin ich mir sehr sicher, dass über einer solchen BV nicht steht "Men only".
Erstellt am 04.01.2009 um 09:45 Uhr von DonJohnson
@nuss
Hmm, ich weiß nciht und es ist auch lange her, aber das Direktionsrtecht des AG hat damit nciht zu tun, auch er hat in solchen Fragen ein Initiativrecht, das hat aber mit dem Direktionsrecht rein gar ncihts zu tun.
Soll ich echt in den Unterlagen nachsehen vom BR1?
Gruß
DJ
Erstellt am 04.01.2009 um 10:14 Uhr von kriegsrat
da ja leider keine neuen fragen im forum auftauchen, haben wir ja zeit, das problem von luftassfummler mal ganz genau unter die lupe zu nehmen:
über zwei sachen haben wir noch gar nicht philosophiert :
1. Die Eingangsfrage: "WIEVIEL Haare darf ich haben ?"
2. Die Befristung des Mitarbeiters, die bis 31.JUNI 09 laufen soll (sachen gibts!)
gruß an alle schichtarbeiter.............
Erstellt am 04.01.2009 um 10:52 Uhr von Rosemariele
Einen Verstoß gegen das AGG sehe ich weniger, da das AGG grundsätzlich begründete unterschiedliche Behandlungen zuläßt.
Aber es dürfte hier ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG vorliegen. Das BVerwG hat dieses zumindest in seinem Beschluss "2 C 3.05" vom 02.03.2006 betreffend der Haarlänge bei Polizisten so gesehen. In einer Regelung der obersten Dienstbehörde in Rheinland Pfalz, welche für uniformierten Polizeibeamten vorschrieb, die Haare dürfen nur bis zum Hemdkragenlänge reichen, wurde somit vom BVerwG gekippt. In den Vorinstanzen war der Kläger jeweils unterlegen, das BVerwG kassierte aber diese Entscheidungen ein.
Erstellt am 04.01.2009 um 11:28 Uhr von kriegsrat
@rosemariele
interessantes urteil
die richter meinen, wenn der eingriffsgehalt derartiger regelungen in die private sphäre fortwirkt und somit die möglichkeit genommen wird, eigenverantwortlich zu bestimmen, wie man als privatperson wahrgenommen wird,liegt ein verstoß gegen Art.2 Abs1 GG vor
müsste ja dann bei tätowierungen, piercing (nicht abnehmbare) auch gelten...
AGG : wie will man denn im vorliegenden fall grundsätzlich unterschiedliche behandlungen in bezug auf die haarlänge aufgrund des geschlechts begründen ?
fällt mir nichts dazu ein.........
Erstellt am 04.01.2009 um 11:35 Uhr von ridgeback
@all
Auszug aus dem
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Auflage 2006 GG Art. 2 Rn 88
Es gehört zum Persönlichkeitsrecht des AN, wie er sein Äußeres gestaltet. Allerdings kann die vertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 242 BGB) der freien Gestaltung ausnahmsweise Grenzen setzen. Entscheidend ist, ob ein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild (z.B. „Haartracht“, Körperpflege, Schutzkleidung, Uniformen, Abzeichen, usw.) aus Sicherheitsgründen oder im Interesse des Unternehmens geboten erscheint.
Erstellt am 04.01.2009 um 12:12 Uhr von pirat
@all,
wobei wir wieder bei der Frage wären, "ob die Regelungen des neuen AGs den übernommenen MA einfach übergestülpt werden dürfen"...
Perspektivisch könnte dies bedeuten, dass die neue Firma diese "Bestände"Haare, beschneidet, es sei denn es besteht im übernommenen Betrieb eine BV die lange Haare bis dato erlaubte. Dann erst würde damit nach 1 Jahr, im Falle von BGB 613a Abs. 1 Satz 2 mit der Kürzung begonnen....
Erstellt am 04.01.2009 um 12:17 Uhr von Rosemariele
@kriegsrat
...müsste ja dann bei tätowierungen, piercing (nicht abnehmbare) auch gelten...
Nein, denke ich nicht. Weil ...siehe wichtiger Teil der positiven Begründung des Beschlusses.
Siehe: "Hinsichtlich der Haartracht von Männern ist ein Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zu verzeichnen. Die Gestaltung der Haare lässt nicht mehr wie früher Rückschlüsse auf die gesellschaftlichen Haltungen und Einstellungen zu, sondern ist häufig eine bloße Modeerscheinung. "
Dieses dürfte bei Tätowierungen, Piercing nicht, noch nicht gegeben sein. Besonders bei sehr auffälligen.
Aber aus dem Beschluss ergibt es sich auch, dass Persönlichkeitsrechte grundsätzlich auch eingeschränkt werden können. Denn vor einigen Jahren hätte es hier auch zu einem anderen Beschluss kommen können, da die Einstellung der gesellschaftlichen Haltungen zu diesem Thema eine andere war. Vergleichbar könnte es in einigen Jahren auch eine andere Einstellung zum Thema Tätowierungen, Piercing geben.
@pirat
bitte BGB 613a Abs. 1 Satz 2 richtig lesen.
.....2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden..
dieses bezieht sich auf Regelungen welcher der "Übernommene" mitbringt.
Weiter wird der Satz 2 aber auch durch den Satz 3 eingeschränkt.
Fazit: BV/GBV gelten
Erstellt am 04.01.2009 um 12:35 Uhr von DonJohnson
@all
hätte nciht gedacht, dass lange Haare ein so großes Thema sind - dennoch greift das AGG, da ja die Freauen lange Haare haben dürfen wie es geschildert wurde...
Laßt uns also zum wesentlichen kommen - der BV! Darf oder durfte die einfach so abgeschlossen werden? Das ist die alles entscheidende Frage finde ich!
Erstellt am 04.01.2009 um 12:42 Uhr von kriegsrat
@roesemariele
liebe frau anwältin
beim vorliegenden urteil (Bundesverwaltungsgericht) und dem staat als arbeitgeber
(hier interesse des arbeitgebers: optisch ein neutrales auftreten seiner arbeitnehmer gegenüber dritten zu signalisieren) und dem vorliegenden fall mit einem privaten arbeitgeber (hier vorrangiges interesse des arbeitgebers, gewinn zu erwirtschaften) könnte wohl die antwort 34 von ridgeback beachtenswert sein
insbesondere wenn der arbeitgeber im dienstleistungsbereich (Flughafen) tätig ist und sein Tätigwerden von Vorgaben eines auftraggebers (Flughafenbetreiber)abhängig ist, der kurze haare fordert, so ist sein wirtschaftliches bestehen davon abhängig, ob er diese vorgaben einhalten kann, ansonsten bekommt ein anderer diesen auftrag
wie würde da wohl ein arbeitsgericht entscheiden ?
Erstellt am 04.01.2009 um 13:10 Uhr von Rosemariele
@kriegsrat
Das BVerwG beruft sich auf seiner Entscheidung auf Art. 2 Abs. 1 GG.
Bisher kenne ich nur ein GG.
Weiter, dieser Art. 2 Abs. 1 GG gilt sowohl für Beamte wie auch Arbeitnehmer oder?
Somit kann auch kein ArbG in einem Urteil diesen Art. 2 Abs. 1 GG anders auslegen, bzw. würde spätestens das BAG dieses Urteil einkassieren. Oder aber das BVerfG müste das Urteil des BVerwG kippen. Da dieses Urteil aber nicht dort angefochten wurde, kann ich es mir nicht vorstellen.
PS: Nix Frau Anwältin, nur einfach bestehende Rechtssprechung lesen :-) ist nicht bös gemeit, doch man findet zu sehr vielen Fragen entsprechende. :-)
Also der BR möge genau mit Hinweis auf diesen Beschluss die GBV angehen.
Erstellt am 04.01.2009 um 14:19 Uhr von kriegsrat
@rosemariele
szenario: ich auftraggeber (Flughafenbetreiber)
beauftrage arbeitgeber (Sicherheitsdienst) mit bewachung flughafen, fordere kurzen haarschnitt
arbeitgeber schickt mir einen mann mit langen haaren
ich lehne ihn ab, weil er meinen anforderungen nicht entspricht
arbeitgeber kündigt diesem mann, da er keine weitere beschäftigungsmöglichkeit besteht (hat nur auftrag flughafen)
druckkündigung
und jetzt ? grundrechte hin oder her................
es gibt doch in der praxis tausende solcher dienstanweisungen oder auch betriebsvereinbarungen, die sich auf das äußere erscheinungsbild beziehen, vor allem im dienstleistungssektor, und die enthalten meistens forderungen von irgendwelchen auftraggebern und nicht vom arbeitgeber, wenn sich da betriebsräte verweigern, gefährden sie konkret arbeitsplätze
theoretisch mag man ja im recht sein, aber praktisch heißt es doch in den fällen : friß oder stirb, haare ab oder job weg
bei beamten (lebenszeit) mag das ja noch hinhauen, grundrechte einzuklagen
aber in der freien wirtschaft weht ein anderer wind...........
Erstellt am 04.01.2009 um 14:30 Uhr von DonJohnson
Auch wenn keiner auf mich hört, aber was bringt diese Diskussion? Wie könnt ihr mit §§ helfen? Und von wegen so einem Mist, äußesres Erscheinungsbild... Denkt bitte an den Kollegen, der zuvor von seiner Firmna so geduldet und akzeptiert wurde... Denkt doch mal daran...
Und vor allem: Frauen dürfen lange Haare haben, warum dann nciht Männer? Wo ist da die Gleichbehandlung? Ich verstehe euch nciht - lange Haare heißt nciht automatisch ungepflegt... Worüber redet ihr?
Dennoch muß ich miene Meinung über dich Kriegsrat revidieren... mal sehen für wie lange ;-)
Erstellt am 04.01.2009 um 14:34 Uhr von kriegsrat
@don johnson
das ist schon gut so, daß keiner auf dich hört .............. -)
Erstellt am 04.01.2009 um 15:15 Uhr von Rosemariele
@kriegsrat
aber in der freien wirtschaft weht ein anderer wind...........
und genau deshalb habe ich ja geschrieben, der BR möge sich dieses Themas annehmen und nicht der Beschäftigte. Auch ich vertrete die Auffassung, dass lange Haare nicht zwangsläufig ungepflegt bedeuten. Bei beiden Männern und Frauen.
Weiter es wäre hier ja auch einmal von Interesse zu erfahren wann und warum der GBR sich auf eine solche GBV eingelassen hat. Hatte vielleicht die Regelung für die Haarlänge und die beiden Urteile der unteren Instanzen Einfluss? Also ist sie vor dem Beschluss des BVerwG erfolgt oder in Unkenntnis dieses?
Aber auch die Frage: Drohen Auftragsverluste und damit auch ggf. Personalabbau sofern männl. AN mit langen Haaren dort ihren Job ausüben?
Bei letzterem wäre es dann durchaus sinnvoll, wenn AG und BR/GBR dieses den AN erklären und diese bitten hier zur Sicherung der Arbeitsplätze hier diese Einschränkungen zu akzeptieren.
Das es hier einzelnen AN welche ihren Job weiter ausüben möchten nicht unbedingt geraten ist hier zu klagen sehe ich auch. Denn AG können sich grundsätzlich auf die eine oder andere Art letztlich von jedem AN trennen. Dieses dann sogar ggf. mit ganz legalen Mitteln auch wenn diese dann unschön sind.
Die Grundsatzfrage von @uftassFummler war aber ja ..Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Diese Frage würde ich nun in Kenntnis des Beschlusse des BVerwG der nicht vor dem BVerfG angegriffen wurde bejahen.
Die weitere Frage welche sich entwickelt hat war: ..gilt diese GBV auch für die übernommenen Betriebe und ab wann. Antwort hier ja und ab Übernahme.
PS: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm Gute Webseite zum Thema § 613a
oder diese:
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php
Erstellt am 04.01.2009 um 17:22 Uhr von kriegsrat
@rosemariele
luftassfummler (ich geh mal davon aus, er ist bei der check-in kontrolle- ((ass fummler))- beschäftigt) hat uns hier ein schönes thema gegeben
man darf nicht vergessen, es handelt sich da um jobs so im bereich von 10€/std und niemand legt es hierbei wirklich darauf an, irgendwelche rechte bis vor das verfassungsgericht zu verfolgen, sondern möchte nur einfach seinen job machen und auch behalten
es ist natürlich interessant, das thema von allen seiten zu beleuchten, aber im endeffekt heißt es in diesem gewerbe, anpassen oder aufhören
auch dem br sind in dieser branche grenzen gesetzt (gesetze hin gesetze her)
ich genehmig mir jetzt noch einen andechser doppelbock und morgen um drei uhr gehts wieder los
und die dienstzeiten sind in dieser branche nicht das schlimmste, glaub mir...................
Erstellt am 04.01.2009 um 17:55 Uhr von Beamter
Nun,ich will es nicht herunterspielen.
Aber hier geht es um ein paar Haare die nachwachsen.
Wenn du bei der Polizei anfangen willst kannst du dir gesunde Weisheitszähne ziehen lassen damit später durch diese keine Kosten entstehen.
Na,was sagt ihr dazu?
Erstellt am 04.01.2009 um 22:01 Uhr von rainer w
@ALL
Also resümieren wir:
Ein BR kann eine BV abschließen die gegen das Persönlichkeitsrecht und das Gleichbehandlungsgesetz verstößt einfach mal so abschließen. Ein AG kann dann in aller Seelenruhe gegen diese BV verstoßen indem er doch einen MA befristet einstellt, der lange Haare hat. Das dieser Arbeitsvertrag ungültig ist da er bis zum 31.06. datiert ist spielt dabei ja keine Rolle. Der BR der sich ja irgendwann im laufendem Jahr mal mit dem §613a beschäftigen will, oder auch muß, fragt sich nur beiläufig ob bestehende BV´s ihre Gültigkeit behalten. Aber warum soll ein an der ja nur 10€ verdient wegen so einer Sache auch bis vors Verfassungsgericht zu ziehen ? Ist doch nur ein Mensch zweiter Klasse. Und die Sache ist doch nur zu Geringfügig. Wenn doch ein BR schon sagt Gesetze hin oder her.
Der AN ist seinen job so oder so los. Erst mal ist der Arbeitsvertrag ungültig, es sei denn erschafft es wegen des falschen Datum daraus einen unbefristeten zu machen, und klagt er ist er auch weg vom Fenster. Also Schnauze halten Glatze tagen und gut polieren damitauch in den kommenden Jahren nur Grass über die ganze Sache wächst.
Erstellt am 04.01.2009 um 22:22 Uhr von DonJohnson
Nee Rainer - Glatze ist nicht - kurzhaarschnitt bitte, keine Glatze, es sei denn die Haare sind ausgefallen, dann ist er eh zu alt und gehört abgeschoben. Ansonsten hast du natürlich Recht. habe es aber so verstanden, dass die aufgekauft wurden, der alte AG hatte ncihts gegen die Haarpracht, der neue schon und dieser BR hat kurzsichtiger weise mit Scheuklappen wohl eine solch lächerliche BV unterschrieben, deren Rechtmäßigkeit icvh erneut in Frage stellen möchte.
So oder so ist diese Tatsache aber keine Hilfe für den Fragesteller. Sollte man dieses Thema nciht dann erst an gehen wenn die Befristung weg ist? Wenn ein BR so ignorant ist und so einen (sorry) Mist unterschreibt, kann sich der Kollege dann vertrauensvoll an ihn wenden?
Fragen über Fragen
Erstellt am 04.01.2009 um 22:42 Uhr von Kölner
@all
Mein Senf auch noch...
...ich bin mir ziemlich/sehr sicher, dass AG's solche Vorschriften erlassen können. Zumindest, wenn der Kunde (hier die Bundespolizei) in seinen Ausschreibungs- und Dienstordnungskriterien die Kürze von Haaren sogar festlegt.
Auch sehe ich keinerlei Verstoss gegen das GG oder AGG oder § 242 ff. BGB.
Eins noch:
Ihr habt ja heftig diskutiert und Antworten jongliert.
Interessant würde ich allemal eine fiskalische Frage finden: Kann man bei solchen Vorschriften den regelmäßigen Haarschnitt von Steuer absetzen.
Bevor hier wieder alle aufschreien...
...es geht dabei auch um die Frage, ob ich so eine Kurzhaarfrisur überwiegend in der Freizeit trage.
Erstellt am 04.01.2009 um 22:43 Uhr von rainer w
DJ
Hast Du immer noch nicht bemerkt das es den 31.06. in keinem Kalender dieses Universums gibt
Erstellt am 05.01.2009 um 01:46 Uhr von kriegsrat
auf jeden fall wissen wir jetzt auch, daß polizisten keine weisheitszähne mehr haben
das erklärt einiges...............................
Erstellt am 05.01.2009 um 16:01 Uhr von DonJohnson
@rainer
Doch klar - ob du es glaubst oder nciht, dem würde cih aber nciht zuviel Bedeutung schenken. Es handelt sich da sicherlich um einen Tippfehler des Fragenden!
Erstellt am 06.01.2009 um 01:50 Uhr von rainer w
@ DJ
BR arbeit mal leicht gemacht. Mal angenommen ihr erhaltet morgen eine Anhörung nach §99 BetrVG in dem eine Vollzeitstelle zu besetzen und die Eingruppierung mit 150€ statt mit 1500 € ausgeschrieben ist, stimmst Du dann auch einfach zu und sagst das schenken wir keiner großen bedeutung, denn das ist bestimmt nur ein Tippfehler? @Luftlassfummler hatte bis zu meinem letzen Thread 40 Std den Fehler zu berichtigen. Er tat es nicht, darum muß ich davon ausgehen das dieses Datum so korrekt ist. Ich arbeite mit Fakten und nicht mit annahmen.
Erstellt am 06.01.2009 um 05:53 Uhr von nicoline
rainer rw
ich lasse das @ mal weg, damit Du nicht davon ausgehen mußt, dass das zum nick gehört.
*darum muß ich davon ausgehen*
das ist ein Faktum?????????????????
Erstellt am 06.01.2009 um 14:43 Uhr von DonJohnson
@ nicoline
der war gut :-)))
@ rainer w
Nimmst du immer den leichten Weg in deiner BR Arbeit? Wenn also der AG mit ner Anhörung zur Kündigung an kommt, ziehst du nciht alle Möglichkeiten in Betracht, um den Kollegen zu retten? Ok, man kann sich echt das Leben einfach machen und einfach zu allem ja sagen und behaupten, dass alles was geschrieben steht stimmt.
Hier könnte es doch auch sein, dass der PC des Kollegen defekt ist (hatte ich letztens auch, dauerte auch ziemlich lange bis der wieder lief - so ein Problem kennt glaube ich jeder).
So oder so, ist es mühseelig darüber zu sinnieren - wir werden es ohne eine Antwort hier nicht erfahren. Ich denke dennoch, dass sich unser Kollege hier nur vertippt hat. Wenn nicht, sieht die Sache allerdings anders aus, da gebe ich dir Recht. Das sollte er oder auch der BR dann ruhig alles mal klären - er wegen des Datums und der Haare und der BR wegen der BV mit den Haaren. So besser rainer w?
Erstellt am 07.01.2009 um 01:12 Uhr von rainer w
@nicoline
Guten Morgen die Frühaufsteherin. Ob mit @ oder ohne,ich gllaube alle hier gehen davon aus das ich es bin.
Faktum= Tatsache. Tatsachen werden in Aussagen konstantiert; jede Aussage benennt einen Sachverhalt, jedoch nur jede Wahre Aussage benennt eine Tatsache.
Falls Du wieder so früh aufstehst, einen angenehmen Resttag.
@DJ
Bitte das Forum aufmerksam Verfolgen, dann hättst Du gewußt das unser BR noch nie einer Kündigung zugestimmt hat. Das resultiert logischerweise daraus das gerade ich die unmöglichsten Fälle gestrickt habe, die aber auf Tatsächlichen Gesetzen und Urteilen beruhen. Da bin ich bei uns als Wühler bekannt.
Bei dem anderen geb ich Dir Recht. Hat nicht nur die GL des Fragenden sondern auch sein PC einen Dachschaden können wir hier nur Hypothesen aufstellen.
Erstellt am 07.01.2009 um 20:12 Uhr von nicoline
@rainerw
Guten Abend der Nachteulerich
*Ob mit @ oder ohne*
das habe ich geschrieben, weil Du nach meiner Erinnerung, wenn Du in Beiträgen einen nick nennst, so oft das @ davorstehen hast. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das ein Kopierfehler ist => ist das ein Faktum?????
Nein, ein Faktum ist, dass Du diesen Namen mit @ und einem l ___geschrieben___ hast, denn die Kopierfunktion fügt keine Buchstaben in den Text.
Fakt ist, es wurde geschrieben 31.06.09, nicht mehr und nicht weniger. Ob dieses ein Tippfehler oder Veräppelung sein könnte ist eine Vermutung (Annahme) und nicht Fakt!
*Falls Du wieder so früh aufstehst*
Ja, ich muß im Augenblick jeden Morgen um 5:00 Uhr aufstehen, weil ich pünktlich eine Tablette nehmen muß => Faktum Würde ich mich danach wieder hinlegen, käme ich wahrscheinlich vor 9:00 Uhr nicht wieder hoch => Annahme, ;-))
*einen angenehmen Resttag*
das wünsche ich auch ;-))
Erstellt am 07.01.2009 um 21:26 Uhr von DonJohnson
@nicoline
Auch der war gut ;-)))
@all
Ich habe selbstverständlich rainer w´s Beiträge gelesen - auch in der Vergangenheit. Mein Beispiel sollte eigentlich nur aufzeigen was es heißt, eine BR Arbeit leicht zu nehmen. Ichj bin mir bewußt, dass ich defizite in der Ausdrucksweise habe. Wer meine Beiträge verfolgt hat, weiß das und greift mich diesbezüglich nicht an. Ein Beispiel (wenn auch ein nciht so gutes) Wenn euer AG was sagt geht ihr dann auch sofort bei dem an die Decke und droht oder verklagt ihn, oder fragt ihr wie das gemeint ist? Ich denke noch immer, da wo geredet wird, kann geholfen werden - oder war das jetzt schon wieder falsch ausgedrückt? Manchmal legt ein mancher hier auch wirklich jedes Wort auf die Goldwaage. Egal ob Kreigsrat, Kölner, rainer w, oder noch so manch anderer (ich rede jetzt erstmal nur von mir). Aus diesem Grund kann ich verstehen, dass manch neue hier Angst oder Respekt haben - also vor mir muß dasw keiner (denke ich).
Wie ich schon letztens schrieb, halte ich z.B. von dem Fachweiisen des Köllners eine Menge, mag aber seine Minimalistische Form der Darbietung überhaupt nciht. Es löst in einem jeden der ihn nciht persönlich kennt eine art von "wenn dui mich nicht verstehst bist du dumm"aus - also auch bei mir - ich verstehe es einfach nciht (wie schon oft erwähnt bin ich ein dummer Handwerker). Oder Kriegsrat: na bei seinem ersten Auftreten hätte ich brechen können - die Arroganz war so extrem. Bei den letzten Beiträgen wurde er zahmer und ging nciht gleich wie ein "Kriegsrat" auf alles los um es nieder zu machen. Nun zum WB. Na, das ist ein Vogel - nein ich weiß auch, dass wäschbären nicht mit der Gattung der Vögel zu tun hat, aber er ist nun mal so und ich denke das abgewandelte Sprichwort "um diesen Job zu machen muß man bescheuert sein" trägt somit bei ihm eine Berechtigung. Ich finde es schön (nein ich bin nicht die Midnightlady) wenn er mit seinen Zoten die Runde ein wenig belustigt. Aber ab und zu ernst sein WB - so schlecht wäre das auch nciht, oder?
Was will cih damit sagen?
Ich sag es euch. Warum auch immer kommen hier schon fast offene Kriege, so kommt es mir vor. Wior streiten um Formulierungen und um Wörter, aber nciht mehr so wegen einer Sache als solches. Wir alle (mich eingeschlossen) streiten uns des Streites wegen, werden vielleicht sogar persönlich! Was ist los mit uns? Wir sollten zusammen arbeiten für die Sache für die wir gewählt wurden - die AN Vertretung!
So, nun ist es wohl wieder soweit - jetzt bekomme ich auf die Mütze!!!
Wohl denn, laßt die Schlacht beginnen!!!
Gruß
DJ
Erstellt am 07.01.2009 um 21:50 Uhr von DonJohnson
@all
Somit sollte dieser Endlos Thread beendet sein, oder?
Erstellt am 08.01.2009 um 02:18 Uhr von rainer w
Was willst Du denn nun die Schlacht beginnen oder der Endlos Thread ist beendet?
Hier will Dir keiner was auf die Mütze geben. Du hast Deine Meinung und andere äußern ihre Meinung. Nicht mehr und nicht weniger. Aber zur Information wir haben gerade Diese Woche die Anklageschrift zum Beschlußverfahren nach §23,3 Betrvg gegen unseren AG erhalten. Manchmal giebt es halt Sachen da gibt es ken langes reden mehr.
Ich gehe auch nicht gleich an die Decke weil nicoline mich kritisiert oder mal rainer rw oder @rainerw schreibt (nicht wahr Du Frühaufsteherin. grins. Gute Besserung auf diesem Wege) Hin und wieder muß man einfach mal sagen: BITTE LÄCHELN:
Erstellt am 08.01.2009 um 08:13 Uhr von nicoline
@ rainer w
*weil nicoline mich kritisiert*
war keine Kritik, nur Aufdeckung einer Tatsache, doppelgrins
*Gute Besserung auf diesem Wege*
Danke ;-))
*Hin und wieder muß man einfach mal sagen: BITTE LÄCHELN*
Jepp!
Guten Schlaf!
Erstellt am 08.01.2009 um 08:39 Uhr von waschbär
@ll,
Also resümieren wir: Waschbären dürfen *hier* weder als Flugzeugfüher noch im Bodenbereich oder mit Waffendergewalt (Polizei) Arbeiten.....
Da ihr Winterfell den Vorschriften zu lang ist ??
Erstellt am 08.01.2009 um 15:36 Uhr von DonJohnson
@rainer w
Na, du solltest wissen, dass ich nciht besonders dünnhäutig bin ;-) Ich finde wer austeilt muß auch einstecken können. Und als BRM sollte man ein dickes Fell haben, gell?
@waschbär
Nee, ganz richtig ist es so ja nciht, ausgestopft können sie den Kindern bei einem Flug die Zeit und Angst vertreiben ;-)
Erstellt am 08.01.2009 um 23:49 Uhr von rainer w
@DJ
Wer Teilt wo was aus? Hast Du Dich in dem Kriegsschauplatz vertan?
Erstellt am 09.01.2009 um 05:47 Uhr von DonJohnson
@rainer w
Ich bezog mich damit nciht auf dich - aber von wegen Kriegsschauplatz" - ich bin doch nicht Kollege Kriegsrat ;-)
Ernsthaft - ich wollte mich mit meiner Äußerung nicht auf dich beziehen, sondern meinte es eher allgemein - wie schon öfters hier man von mir geschrieben, ich kann mcih nicht wirklich gut ausdrücken, was hin und wieder zu irritationen führt.
Frohen Arbeitstag
DJ
Erstellt am 09.01.2009 um 11:51 Uhr von rainer w
@DJ
Ich habe mich auch nicht angegriffen gefühlt, das kann eh keiner. Bitte versuch mal das Du dich nicht in jedem zweitem thraed für irgendwas entschuldigst.
Erstellt am 09.01.2009 um 19:14 Uhr von DonJohnson
@rainer w
Mache ich das? ist mir echt nciht bewußt - vielleicht lediglich eine Floskel, die ich gerade anwende. Aber wie dem auch sei - wenn ich tatsächlich meine mich im Ton vergriffen zu haben oder was falsches geschrieben zu haben, dann stehe ich dazu und entschuldige mich dafür - ich hoffe, das darf ich weiterhin - lach
Schönes Wochenende noch...
Erstellt am 09.01.2009 um 22:47 Uhr von rainer w
@ Das ist jaauch ok. Nur entschuldige Dich nicht für Sachen die Du erst im nachhinein machst.