Hallo,
Wir sind ein Sicherheitsunternehmen, mit Hauptsitz Airport Frankfurt, Nun sind wir zum 1.1.2009 am Airport Köln von denen übernommen worden, deren GBR hat eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abgeschlossen die besagt u.a. das Männer keine langen Haare tragen dürfen, das heißt die Haare dürfen nicht über dem Kragenrand hinausragen.
Ist das nicht ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht???