Hallo @all,

im BGB § 622 Punkt 1 ist doch ganz klar geregelt, dass der AN das Recht hat binnen 4 Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats zu kündigen.
Im Absatz 2 sind die Regelungen durch den AG geregelt.

Nun stelle ich mir aus aktuellem Anlass die Frage, warum in den AV immer wieder der AN verunsichert wird, mit den Fristen aus Absatz 2 zu kündigen.
Welcher AG nimmt den einen neunen AN auf der erst in 6 Monaten kommt??????

Zur Situation: Ein AN hat nach §622 Abs. 1 gekündigt. Der AG besteht auf die von Ihm selbst entworfene Regelung der Kündigung mit 6 Wochen zum Q-Ende.

Kann ein AG eigene § erstellen oder besteht doch die Möglichkeit der Kündigung nach §622 Abs 1?