Erstellt am 23.12.2008 um 07:35 Uhr von scorpion
@tarips
Richtigstellung schreiben, unterschreiben und allen Teilnehmetrn der Besprechung mit Anschreiben zustellen. Müsste ausreichen. Die können dann, wenn angebracht ja widersprechen..........
Erstellt am 23.12.2008 um 08:19 Uhr von Kölner
@tarips
...'drum prüfe, wer sich bindet!'
...vor allem bei Unterschriften.
Erstellt am 24.12.2008 um 00:20 Uhr von Der alte Heini
tarips
Hat der Kollege im Namen des Betriebsrat gehandelt?
Wurde im Namen des BR Zusagen gemacht?
Was steht den schlimmes im Besprechungsformular?
Dem AG mitteilen, dass der Kollege ohne entsprechende Legitimation des BR gehandelt hat und der BR an eventuelle Zusagen oder Abmachungen des Kollegen nicht gebunden ist.
Hat der Kollege in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied also im Rahmen seiner eigenen Betriebsratsarbeit mit dem AG gesprochen und ein Besprechungsformular unterschrieben, so ist das sein Ding und hat den BR nicht zu interessieren. Erledigt ein BR Mitglied seine eigene Betriebsratsarbeit, benötigt er kein Auftrag oder Weisungen des BR. Er kann mit AG sprechen, mit Vorgesetzte oder mit den Arbeitnehmern und auch mit der Gewerkschaft. Selbst Freistellungen für eigene notwendige BR Arbeit sind möglich. In diesem Zusammenhang kann der Kollege zuviel Besprechungsprotokolle unterschreiben, wie er möchte und dem Gremium Betriebsrat geht es nichts an.