Hallo ihr Lieben,

ich habe hier ebenfalls mal eine Frage zur JAV.

Kann ein JAV-Mitglied, welches freiwillig während der Amtsperiode zurückgetreten ist, trotzdem einen schriftlichen Antrag auf Übernahm in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stellen?

Also besteht der Kündigungsschutz auch? Wenn ja, auf welche esetzliche Grundlage kann man sich beziehen?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten! ;o))

Liebe Grüße