Erstellt am 18.12.2008 um 19:56 Uhr von DonJohnson
@kiva
- gibt es einen BR?
- gibt es eine gültige BV?
Da wären noch viele Fragen. Bitte etwas mehr Infos... Sonst kannst du hier keine ausreichende Antwort erwarten...
Erstellt am 18.12.2008 um 19:58 Uhr von Mona-Lisa
@kiva,
bei berechtigtem Verdacht kann der AG eine Taschenkontrolle durchführen!
Lies dir das mal durch und baut mit dem AG eine Betriebsvereinbarung, dass solche Aktionen nicht ausarten...
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.htm
('tschuldige Freibeuter, hab ich von dir geklaut...)
Erstellt am 18.12.2008 um 20:06 Uhr von kriegsrat
grundsätzlich leitet sich aus einem arbeitsverhältnis keine befugnis des arbeitgebers ab, arbeitnehmer auf verdacht zu durchsuchen, noch eine pflicht des arbeitnehmers, tascheninhalte vorzuzeigen
es besteht jedoch die möglichkeit, diese angelegenheit, die die betriebliche ordnung betrifft, durch betriebsvereinbarung zu regeln, wobei diese betriebsvereinbarung (z.b. öffnen mitgeführter taschen) dann bestandteil des arbeitsvertrags wird und der arbeitnehmer verpflichtet wäre, sich daran zu halten.
Erstellt am 18.12.2008 um 20:21 Uhr von pirat
Ahoi Mona-Lisa,
bella e possibile...schön und unmöglich.... ;-)