Erstellt am 18.12.2008 um 16:52 Uhr von Lotte
sbv,
die Rechtsgrundlage für die Verschwiegenheit findest Du im AktG § 116 und § 93.
Manchmal hilft dem WA ein Wink, aber über Inhalte, die vertraulich sind, darf ein Aufsichtratsmitglied nicht sprechen.
Erstellt am 18.12.2008 um 19:31 Uhr von ridgeback
@sbv und Lotte,
ausser sie sind öffentlich, z.B. im Bundesanzeiger.
Erstellt am 19.12.2008 um 11:07 Uhr von Lotte
ridgeback,
das sind dann ja keine Inhalte, die vertraulich sind.
Der Bundesanzeiger ist ja nicht schlecht, aber die wirklich interessanten Zahlen finden sich da nicht.
Erstellt am 19.12.2008 um 16:47 Uhr von ridgeback
@Lotte,
aber wieviele wissen nicht, dass man die Bilanz, G&V sowie den Anhang dort einsehen bzw. downloaden können. Dazu gibt es genug AG, die diese Angaben nicht vollständig den Interessenvertreten zur Einsicht geben.
Erstellt am 19.12.2008 um 17:56 Uhr von Lotte
ridgeback,
wenn ein Anrecht auf den WA besteht, dann gibt es Methoden, mit denen der BR den AG zwingen kann, dem WA die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der BR auch nutzen sollte.
Bedenke, dass die Bilanzen samt GUV, die man im bundesanzeiger bekommt, nicht tagesaktuell sind.