Der Betriebsrat hat der Einstellung zugestimmt. In einem weiteren Beschluss hat er der vorgesehenen Eingruppierung widersprochen, da diese zu niedrig ist.
Nach unserem Wissensstand muss der Arbeitgeber die Zustimmung zur Eingruppierung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Der Arbeitgeber sieht dafür aber keinen Grund, sondern stellt den Mitarbeiter ein mit der niedrigen Eingruppierung - Begründung, der Arbeitnehmer kann ja selbst klagen.

Was muss der Betriebsrat jetzt machen? Und mit welchen Fristen? Jetzt ist es kurz vor den Weihnachtsferien und demnächst ist unser Betriebsrat wegen Urlaub nicht mehr beschlussfähig.