Erstellt am 15.12.2008 um 19:27 Uhr von Rocker
wir wollten das Thema auch angehen. Wir haben mit unserem Gewerkschaftssekretär gesprochen aber der hat uns jeden Mut genommen. Es gibt wohl ein paar Urteile dass der AG da nichts zahlen muss. Wir haben nun aber trotzdem das Gespräch mit unserem Chef gesucht. Er ist bereit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jetzt erst einmal zu zahlen. Aber eine BV oder so macht er nicht.
Erstellt am 16.12.2008 um 00:56 Uhr von Der alte Heini
RolfH, Rocker
Eure derzeit beschäftigten und vor dem 10.09.2009 eingestellten Kraftfahrer im Güterverkehr auf Lkw von mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen an keiner Grundqualifizierung teilnehmen. Sie müssten an einer Weiterbildungsmaßnahme erst ab 2016 Teilnehmen.
Für Bussfahrer gilt gleiches, nur alles ein Jahr früher.