Unser BR ist nun exakt 1 Jahr alt.
Jetzt haben wir 2 Beschwerden nach § 85 vorliegen (Reisekosten und Einsatz nicht nach Arbeitsplatz-Stellenbeschreibung)
Die Beschwerden haben wir dem Arbeitgeber vorgelegt.
Er bezweifelt die Berechtigung der Beschwerden; zugegebenermaßen sind die Sachverhalte darin wirklich nicht sehr eindeutig in einer Richtung beurteilbar. Deswegen wollte er mit uns darüber in sachliche Diskussion eintreten.
Wir haben die Frage daraufhin konzentriert, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet: Ja oder Nein? bei letzterem haben wir mit Klärung durch die Einigungsstelle "gewunken".
Seine Antwort: Er kann und will die Frage nicht mit ja beantworten, weil er sich dann sofort in einem juristischen Nachteil sieht, daß er dann nur noch über die Abhilfe verhandeln könne, nicht mehr über die Berechtigung selber.
Der BR hatte in seiner Sitzung Beschluss über die Berechtigung gefasst. Darf er seinen eigenen Beschluss zur Verhandlungssache machen?
Gibt es einen anderen praktikablen Weg?