Erstellt am 14.12.2008 um 17:01 Uhr von DonJohnson
Oh viele Worte. Auf deine erste Frage: Was ihr für Möglichkeiten habt, siehe § 23 BetrVG um einen eventuell schlecht arbeiteten BR aufzulösen. Kannst du auch googlen.
Ein Streik hat ncihts mit dem BR zu tun (oder habe ich das falsch verstanden?) Zum Streik kann nur die GEW aufrufen oder die VL in dem Sinne.
Wenn was im TV Verankert ist, wende dich doch wenn dein BR zu schlecht ist an die GEW, die wird dir helfen.
Wenn es sich um eine GmbH handelt schau mal bei ebanz rein, da MÜSSEN alle dinge angegeben werden, dann siehst du wie es dem Unternehmen geht oder kannst Rücklschlüsse daraus ziehen
Viel Erfolg und bitte halt uns auf dem Laufenden
Gruß
DJ
Erstellt am 14.12.2008 um 17:18 Uhr von waschbär
@Blume,
a. warte die näste Wahl ab und stelle dich selber auf.
b. informiere dich, od der Br überhaupt Handungserlaubniss hat.
c. Trette in die Gewerkschaft ein, und mache dort dann Dampf. * Das ist übringds auch wohl das einzigste was ihr machen könnt und wo ihr etwas bewegen könnt.*
d. Warum vertretten euch den nur die BRMs die *IHR* in den aufsichtsrat gewählt habt ? Ihr könnt euch vom BRM euer Wahl vertretten lassen.
Erstellt am 14.12.2008 um 17:49 Uhr von frager1
@Blume
Bist Du überhaupt Mitglied der Gewerkschaft???
Ich vermute erstmal NEIN.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass BR gegen TV handeln, denn dieses wäre ein grober Verstoß gegen das BetrVG und si würden ihre Mandate riskieren.
Erstellt am 14.12.2008 um 18:03 Uhr von Blume
Ja, ich bin seit Jahren in der GEW. Habe leider weiter oben meinen Beitrag zur Ergänzung weiter geschrieben. Das es auch unter den BR`s schwarze Schafe gibt, ist sicher nichts neues.Die Zuständigkeit unter den BR´s wurden nach Regionen aufgeteilt.