Hallo zusammen,
unser Bertriebsrat hat 7 Mitglieder aufgrund der Belegschaftsstärke. Zum 31.12.2008 hat ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitsvertrag gekündigt und scheidet aus dem Unternehmen aus. Ersatzmitglieder gibt es keine mehr. Kann der Betriebsrat ab 01.01.2009 mit 6 Mitgliedern im letzten Jahr vor den offiziellen Wahlen weiterarbeiten oder muss er vorgezogene Neuwahlen durchführen. Ich kenne sehr wohl den §13 BetrVG, aber gibt es im letzten Jahr vor den offiziellen Wahlen eine Ausnahme?