Erstellt am 14.12.2008 um 10:32 Uhr von Immie
@Problembär
Man kann ihn nicht als "Vorarbeiter" abwählen...
Aber als BRV schon.
Erstellt am 14.12.2008 um 12:38 Uhr von peanuts
"Wer entscheidet,ob eine BR-Vors.freigestellt wird,wenn die Mitarbeiterzahlen eine Freistellung zulässt?"
Wenn die Vorraussetzungen des § 38 BetrVG gegeben sind, hat das BR-Gremium einen Anspruch darauf eines seiner BRM freistellen zu lassen.
Welches BRM freigestellt werden soll, entscheidet das Gremium und das muss nicht zwingend der/die BRV sein.
Da ausschließlich der AG ein BRM von seiner arbeitsvertraglich geschuldigten Tätigkeit freistellen kann, hat im Vorfeld eine Beratung mit dem AG statt zu finden.
Erstellt am 14.12.2008 um 13:18 Uhr von waschbär
@Problembär,
ich wurde mich ja gerne ma mit dir im zwei Mail verfahrun unter halten, weil ich glaube das hier im Forum,nichts wirklich etwas raus kommt für dich :-(
leider ist meine e.Mail aktuell nur die von Googel ... da sehe ich aber nicht immer rein,also wenn du willst Mail mal durch, wenn du nicht innerhalb von 5 min eine Antwort erwarten musst :-) :-)
sbetriebsrat@googlemail.com
Wir Bären müssen ja zusammewn halten .-)))