Erstellt am 13.12.2008 um 11:42 Uhr von peanuts
Ich frag mich grad warum es einen BR interessieren sollte, wer in einem solchen Fall die "Zeche" bezahlt.
Erstellt am 13.12.2008 um 13:34 Uhr von pirat
@trom-peter,
....letzteres....Sozialplandotierung erfolgt bei konzernverbundenen Unternehmen von der Mutter......
Erstellt am 13.12.2008 um 15:26 Uhr von peanuts
"..letzteres....Sozialplandotierung erfolgt bei konzernverbundenen Unternehmen von der Mutter......"
Ich steh grad auf dem Schlauch, aber Du wirst diese Aussage sicherlich untermauern können.
In mir bekannten Urteilen wird der "Berechnungsdurchgriff" jedenfalls an ein diverse Bedingungen geknüpft. Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns.
Erstellt am 13.12.2008 um 16:32 Uhr von pirat
@nuss,
meine Primärerfahrung, in einem ähnlich gelagerten Fall....Übertragung der Haftungsgrundsätze der allgemeinen
Durchgriffshaftung auf konzernverbundene Unternehmen, brachte ein "Betriebsvereinbarungsbündel" das auf AGseite von Organmitgliedern der Konzernobergesellschaft für diese und zugleich in Vollmacht für die Tochtergesellschaften unterzeichnet wurde.....mit dem beherrschenden Unternehmen einerseits und dem KBR andererseits....und ja, diese waren an diverse Bedingungen geknüpft...
"Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns." sagte ich dies? Aber den Tatbestand der Beeinfussung magst du mir zugestehen.....
Erstellt am 13.12.2008 um 19:52 Uhr von peanuts
""Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns." sagte ich dies?
Ich wüsste nicht, wie man Deine erste Antwort ansonsten hätte verstehen sollen.
"Aber den Tatbestand der Beeinfussung magst du mir zugestehen....."
Lediglich eine MÖGLICHE Beeinflussung ...
Erstellt am 13.12.2008 um 21:04 Uhr von pirat
@nuss,
zum besseren Verständnis..Sozialplandotierung /Rahmensozialplan beinhaltet durchaus mehr als nur Finanzkraft....