1) Ja, die Zustimmung an sich bleibt erhalten - ergibt sich schon aus der Wochenfrist. Nach Ablauf der Frist kann die Zustimmung auf keinen Fall mehr verweigert werden.
2) Nein, eine einmal abgegebene Zustimmung kann nicht widerrufen werden, das setzt ein erneut vom AG eingeleitetes Zustimmungsverfahren voraus.
Ansätze zur Lösung:
Werdet Euch erstmal im Gremium einig, ob es überhaupt einen Bedarf gibt, aufgrund der geänderten Aufgabe das Verfahren noch einmal aufzurollen. Über die Veränderung des Aufgabengebietes seid Ihr ja offenbar bereits informiert. §99 sieht übrigens nicht zwingend eine Form der Information vor, der AG muss Informationen, die dem BR offenbar bekannt sind nicht einmal mehr explizit vorlegen.
Der Betriebsrat kann sich ggf. darauf berufen (auch im Nachhinein), dass die Information des Arbeitgebers unvollständig oder fehlerhaft gewesen ist, und die erforderliche Beteiligung des BR deshalb noch gar nicht stattgefunden hat. Allerdings sieht das BetrVG für diesen Fall kein eindeutiges Verfahren vor. Ich würde den AG auffordern, das Beteiligungsverfahren zu widerholen, allerdings nur wenn zu erwarten ist, dass sich an der Zustimmung überhaupt etwas ändert. Sofern Ihr der Meinung seid, dass Ihr z.B. zur Eingruppierung nach neuesten Erkenntnissen Eure Zustimmung verweigern würdet, und der AG weigert sich, das Verfahren zu widerholen könnt Ihr versuchen ihn nach §23/3 dazu zu zwingen. Da der AG aber durchaus das Recht hat, dem AN auch Aufgaben zuzuweisen, welche nicht ursprünglich zu seinem Aufgabengebiet gehört haben, sehe ich da eher schlechte Chancen.
Sinnvoller erachte ich folgende Variante:
Wenn sich die Arbeitsaufgabe wesentlich ändert oder die Änderung von längerer Dauer als 4 Wochen ist, kann in der Regel von einer Versetzung ausgegangen werden, welche erneut die Erfordernis eines Zustimmungsantrags des Arbeitgebers auslöst. Führt der AG die Maßnahme durch, ohne Euch zu beteiligen habt Ihr auf jeden Fall das Recht ihn aufzufordern nach §23/3 die Maßnahme nicht durchzuführen. In der Regel wird er die Beteiligung zähneknirschend durchführen, da das der geringste Weg des Widerstandes ist.
In der Regel wird aber eher das passieren, was krake schon dargelegt hat. Das Erzwingen Eurer Mitbestimmung tut IMHO nichts gutes zur Sache, außer die Aufgabe hat sich MASSIV verändert.