Erstellt am 12.12.2008 um 10:16 Uhr von Ranger
Eine tarifliche Entlohnung steht rechtlich nur Gewerkschaftsmitgliedern zu. Zahlt der AG auch den anderen den Tariflohn, so geschieht das ausschließlich freiwillig und nur mit dem Hintergedanken, dass somit kaum jemand in die GEW eintritt. Und der §75BetrVG hat mit der Entlohnung nichts zu tun. Steht jedenfalls nix von drin. Wenn Du willst das der AG auch den anderen den Tarif zahlt, so müssen sie in die GEW ein. Wende Dich an ver.di. Je mehr dabei sind desto einfacher ist es auch für seine Rechte zu kämpfen.
Erstellt am 12.12.2008 um 10:23 Uhr von Rapper22
Hallo Monti,
da hat euer AG aber den Vogel abgeschossen. Ich würde hier jedem Nicht-Verdi Mitglied raten, schnell eine Aufnahmeantrag zu stellen. Wenn am Ende 90 % der Leute Mitglieder sind, hat er in bestimmten Situationen (nächste Tarifverhandlungen) sehr schlechte Karten. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften eigentlich nur für ihre Mitglieder abgeschlossen.
Mahl aber im Ernst. Eine Gleichbehandlung kann hier durchaus verlangt werden. Informiert euch bei Verdi, die helfen da garantiert.
In § 75 BetrVG geht es mehr um Diskriminierung nach bestimmten Merkmalen bzw. Lohngleichheit zwischen Mann und Frau bei gleicher Arbeit.
MfG
Rapper22
Erstellt am 12.12.2008 um 12:03 Uhr von Lotte
monti,
ich finde das gut, vor allem da es so eine einfache Lösung gibt wie den Eintritt in die Gewerkschaft...
Erstellt am 12.12.2008 um 13:17 Uhr von Magenta
Genau, einfach in die Gewerkschaft eintreten, dann klappt's auch mit dem Tariflohn. ;)