Gleichbehandlung - Verstoß wenn 3 Schichten nicht gleichmäßig rotiert werden, sondern danach eingeteilt werden, wer , welchen Vertrag ( 35/40 Std) unterschrieben hat?
wer kann mir sagen
ob es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt, wenn die 3 Schichten nicht gleichmäßig rotiert werden, sondern danach eingeteilt werden, wer , welchen Vertrag ( 35/40 Std) unterschrieben hat?!
danke!
ich sehe das schichtsystem als erkennbar generalisierendes prinzip an. bei euch wird m.E. unsachlich getrennt in diese zwei gruppen. diese (unsachliche) differenzierung müsste euch der AG mit vernünftigen und einleuchtenden gründen erklären! ansonsten ist hier klar der tatbestand der arbeitsrechtlichen diskriminierung ,wie er im § 75 BetrVG beschrieben ist, erfüllt :)