Erstellt am 11.12.2008 um 13:17 Uhr von frager1
Hier stellen sich erst einmal folgende Fragen:
..was veröffentlich der AG; Inhalt?
..warum veröffentlich der AG, also was bezweckt der AG damit?
..sind es möglicher weise Daten welche dem Datenschutz unterliegen?
...es könnte auch eine Verletzung des § 2 BetrVG sein, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.
In der Regel berichtet der BR über seine Tätigkeiten, z.B. auf der Betriebsversammlung oder in BR-Infos!
Der BR nimmt sich ggf. Unterstützung und Beratung durch einen RA, die Kosten trägt der AG. Aber wichtig vorher einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Dieser muss beinhalten welcher RA (Name und Adresse der Kanzlei) warum mit welcher Aufgabe/Wahrnehmung betraut wird. Auch dass der RA die Kosten gem. BetrVG in Rechung stellen darf.
Am einfachsten ist, man nimmt vorher mit der RA-Kanzlei welche man beauftragen möchte als BTR Kontakt auf und lässt sich von dieser bei dem genauen Inhalt des Beschusstextets helfen/beraten.
Erstellt am 11.12.2008 um 13:44 Uhr von RAKO
Kleine Erläuterung zu frager1s Antwort zu §2 (weil es nicht offensichtlich ist):
Wenn der Arbeitgeber die Beschlüsse in einer Art und Weise, oder mit dem klaren Ziel veröffentlich, den Betriebsrat vor seinen Kollegen zu diskreditieren, dann ist das ein Verstoss gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit, bzw. sogar eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §78 BetrVG, was strafbar ist (§119 BetrVG).
Soweit er Inhalte von Beschlüssen veröffentlicht, welche aufgrund von Art und Inhalt der Veröffentlichung bedürfen (z.B. Einführung von Schichtbetrieb mit dem Hinweis, das der BR zugestimmt hat), steht einer Veröffentlichung im Intranet IMO nichts entgegen. Definitiv nicht erlaubt ist die Veröffentlichung von Inhalten, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (z.B. personelles), sowie von Inhalten, welche infolge von Ablehnung des Betriebsrates nicht realisiert werden, z.B. BR lehnt Überstunden ab - in diesem Fall hat die Maßnahme "Überstunden" nie stattgefunden und es wäre diskreditierend, den Betriebsrat wegen seiner Ablehnung an den Pranger zu stellen - aus genau diesem Grund dürfen die Kollegen normalerweise auch nicht erfahren, dass Überstunden überhaupt geplant waren. Wenn der Betriebsrat derartige Informationen veröffentlicht sehen möchte, dann macht er das selber.
Erstellt am 11.12.2008 um 14:13 Uhr von frager1
@RAKO
..Danke für die weiteren Erläuterungen. Für mich waren Deine richtige weiteren Erläuterungen klar, daher habe ich wohl nicht daran gedacht es so genau zu schreiben. DA ist ja immer wieder gut, dass auch andere Antworten immer noch etwas ergänzen :-))
Vielleicht schreibt "Grünkohl" ja nooch etwas zu den ????
Erstellt am 11.12.2008 um 15:00 Uhr von grünkohl1
sorry erst mal, dass ich nicht so schnell geantwortet habe, wir haben ein kleines Problem mit unserem PC, deshalb Grünkohl1
Es geht um einen Beschluß, in dem der Betriebsrat seine Zustimmung zu einem Lohnvorschlag der GL verweigert hat, weil der BR bei der Lohnhöhe nichts mit zubestimmen hat.
Das Problem ist, wir sind nicht tarifgebunden und der AG verweigert sich, mit der Gewerkschaft über einen Haustarif zu verhandeln, und versucht uns mit allen Mitteln, zu einem betrieblichen Bündnis zu pressen.
danke für die Antworten, die helfen weiter
Erstellt am 11.12.2008 um 15:27 Uhr von ganther
welches Problem hat der BR wenn der AG das veröffentlicht? Steht ihr nicht zu Eurem Beschluss?
Eine rechtliche Handhabe gegen den AG sehe ich bei dem Sachverhalt nicht
Erstellt am 11.12.2008 um 18:24 Uhr von Olaf
@ganther
die Absicht ist zu erkennen. Den Mitarbeitern klar zu machen, dass der BR keine Lohnerhöhungen will und damit eine Druck auf den BR aufzubauen um einen Tarifabschluss zu vermeiden.
Das hat der BR erkannt, der 77 (3) steht dem im Wege.
Erstellt am 11.12.2008 um 21:15 Uhr von ganther
@olaf
trotzdem muss ich doch als br zu meiner meinung stehen
Erstellt am 12.12.2008 um 05:01 Uhr von Olaf
Der BR hat doch eindeutig Stellung genommen und sich für nicht zuständig erklärt, aber lassen wir die Diskussion.
Es ist doch eher zu hinterfragen, welche Absicht der AG mit der Veröffentlichung verfolgt.