Erstellt am 11.12.2008 um 07:46 Uhr von Konrad
Hallo mogel
Das Arbeitsgericht könnte auf Antrag von 3 wahlber. Arbeitnehmer zumindest eine Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einberufen, aber das löst euer Problem nicht.
Um etwas zu ändern braucht es Mut und eine durchdachten Plan! In Eurem Fall sollten sich in d er Freizeit ein paar Mutige zusammen tun und den Start mit Hilfe der zust. Gewerkschaft angehen, Mitgliedschaft wird erwartet, bzw, Gew wird nur dann tätig.
Alles Halbherzige macht in eurem Fall keinen Sinn und lasst es dann besser sein.
Erstellt am 11.12.2008 um 10:34 Uhr von frager1
Ihr sollte euch die Unterstützung der Gewerkschaft holen. Dazu ist es aber notwenig, dass sich die Gewerkschaft als angesprochen/ gefordert sieht, weil es auch entsprechende Mitglieder gibt.
Sofern das Handel, die Drohungen des AG beweisbar sind, also Unterlagen und Zeugen sammeln, kann man auch das Arbeitsgericht einschalten. Der AG macht sich strafbar, wenn er solche Drohungen macht.