Erstellt am 10.12.2008 um 16:26 Uhr von Mona-Lisa
@Katjuscha,
wenn die Kollegin ihr Amt nicht niedergelegt hat, dann ist sie nach wie vor Betriebsrätin und kann ihr Amt im Minijob ausüben.
Erstellt am 10.12.2008 um 20:18 Uhr von peanuts
Auch ein BRM in ElternTEILzeit kann und darf von seinem Recht Gebrauch machen, sich z.B. für die Teilnahme an BR-Sitzungen als "verhindert" erklären zu können.
In diesem Fall dürfte ein Ersatzmitglied geladen werden, falls die Frage darauf abzielen sollte.
Erstellt am 10.12.2008 um 20:37 Uhr von Katjuscha
@peanuts
nein, darum ging es nicht. Es ist nur sehr unwahrscheinlich, dass der BR auf 400€ basis gleichzeitig noch BR ist. Da ja die Arbeitszeit auch begrenzt ist. Für unser Gremium sehr schade bei einer Niederlegung des Amtes, da es unsere BRV (die Schwangere) ist und wir gern mit Ihr zusammenarbeiten. :-(
Trotzdem vielen Dank
Erstellt am 10.12.2008 um 21:29 Uhr von peanuts
Ob die Kollegin ihr Amt als BRM weiterhin wahrnehmen möchte, dürft/müsst Ihr ihr schon selbst überlassen. Auf alle Fälle IST und BLEIBT sie ordentliches BRM und muss eines mit Sicherheit nicht tun ... ihr Amt auf Grund der Eltern(teil)zeit niederlegen.
Falls sie sich (auch zeitweise) für verhindert erklärt, rückt für die Zeit der Verhinderung ein Ersatzmitglied nach und aus die Maus. Bei Deiner Argumentation, dürften auch sonstige Teilzeit-AN nicht als BRM kandidieren. Oder verwenden etwa all Eure vollzeitbeschäftigten BRM ihre komplette Arbeitszeit für BR-Tätigkeit? Das würde mir dann allerdings schwer zu denken geben.
Erstellt am 10.12.2008 um 21:45 Uhr von Katjuscha
@peanuts,
hilfe, ich bin nicht böse;-). Haben auch Teilzeit-AN als BR, nur halt auf 400€Basis, ist die Zeit sehr begrenzt. Das meinte ich.
Also, schönen Abend noch und Danke
Die Katjuscha