Erstellt am 08.12.2008 um 10:17 Uhr von galaxy
@birwein
der MA hat nachweislich BD bis 7.00 Uhr, damit stand er auf Anordnung des AG zur Verfügung um den Dienst jederzeit aufzunehmen. Das steht hoffentlich auch in einem DP der Von euch als BR genehmigt ist. Demzufolge kann der AG jetzt nicht im nachhinein für den Montag U anrechnen, der MA hat an diesem Tag frei und kann dann am Dienstag seinen Urlaub antreten.
Wenn der MA statt BD regulären Nachtdienst gehabt hätte, dann kann der AG ihn ja auch nicht um 7.00 Uhr morgens in den Urlaub schicken...