Erstellt am 08.12.2008 um 09:52 Uhr von Werner
Moin canedea,
ab 5 ständigen wahlberechtigten AN von den 3 wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. §1 Abs.1 S.1 BetrVG
Erstellt am 08.12.2008 um 09:55 Uhr von Mona-Lisa
@canedea,
ab 5 regelmässig Beschäftigten Kollegen könnt (müsst!) ihr einen Betriebsrat gründen! Ihr seid 2000 Kollegen und ihr habt bis heute noch keinen??
Wendet euch an eure zuständige Gewerkschaft, die helfen euch!
Lies dich mal da ein bischen rein, dann hast du einen kleinen Überblick!
http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html
Erstellt am 08.12.2008 um 09:57 Uhr von Rapper22
Hallo canedea,
eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Der Gesetzgeber sagt also nicht, dass in jeder Firma, wenn sie 5 oder mehr Arbeitnehmer hat, ein Betriebsrat gewählt werden muß. Das ist ne Sache, die die AN in den Betrieben selbst entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat durch das BetrVG nur die Möglichkeiten und Abläufe geregelt, wie ein Betriebsrat gewählt werden kann.
MfG
Rapper22
Erstellt am 08.12.2008 um 10:00 Uhr von Mona-Lisa
ist eigentlich fast unvorstellbar, dass in so einem grossen Betrieb noch kein Betriebsrat installiert wurde!
@canedea,
lief bei euch alles bisher so problemlos?
Erstellt am 08.12.2008 um 16:04 Uhr von moqai
So unvorstellbar ist das gar nicht :-) Wir haben unseren BR auch erst am Anfang des Jahres gewählt und da hatten wir schon 1500 Mitarbeiter. Aber die Initiative ging nicht von uns aus, sondern vom KBR. Nach der Fusion hatten die beschlossen, dass bei uns ein Betriebsrat gegründet werden muss. Dann wurde der Wahlvorstand festgelegt und schon gings los. Ich glaube wenn der KBR das nicht beschlossen und unseren damaligen Anteilseigner darüber informiert hätte, dann wären wir heute mit mittlerweile 2200 Mitarbeitern immer noch BR und Gewerkschaftslos.
Viele Grüße
Patrick
Erstellt am 08.12.2008 um 17:44 Uhr von DonJohnson
@Rapper22
Nee, nicht ganz - Im § 1Abs 1 BetrVG steht: "In Betrieben mit .... werden Betriebsräte gewählt..." Da steht nciht, dass in besagten Betrieben Gremien gewählt werden dürfen! Da steht eindeutig werden gewählt. Vom Gesetzgeber ist es also vorgesehen, darum gibt das BetrVG den BRM auch so viele Möglichkeiten.