Bei uns in der Firma, Betonverarbeitender Betrieb, 500 Mitarbeiter, wurde eine Abteilung mit nicht, seitens Betriebsrat genehmigten Kameras überwacht. Die Mitarbeiter dieser Abteilung wurden beim Überziehen der Pausenzeiten, zum Teil bis zwei Stunden, erwischt. Daraufhin wurden ihnen Aufhebungsverträge und gleichzeitig neue Arbeitsverträge, ohne Prämienzahlungen, vorgelegt, die sie innerhalb zwei Tages Frist zu unterschreiben hatten, ansonsonsten folgte die fristlose Kündigung wegen Betruges (Überziehung Pausenzeiten). Wir,der BR, hatten lange vorher eine Betriebsvereinbarung geschlossen, daß Kameras nur mit Zustimmung des BR, und nur zur Abwehr von Spionage und Diebstählen angebracht werden dürfen.
Jetzt meine Frage: Können wir unsere Geschäftsleitung ausser § 99 BetrVG Absatz 2 Satz 1, Verstoß gegen Betriebsvereinbarung, auf einen anderes Gesetz hin festnageln ?
Bis auf einen Mitarbeiter haben alle diese Aufhebungsverträge unterschrieben. Der eine der vor Gericht zieht sollte zwangsversetzt werden. Weil er aber vor Gericht geht soll er jetzt außerordentlich gekündigt werden, hilfsweise ordentlich,, was wir (BR) aber abgelehnt haben.