Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung

Der Betriebsrat hat eine betriebsbedingte Kündigung wiedersprochen, mit der Begründung der
gekündigte Kollege ( verh. 3 Kinder)kann an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden der von einem Sozial besser gestellten Mitarbeiter ( Junggeselle o. Kinder)besetzt ist. Nun zu meiner Frage:
müssen wir den Namen des Junggesellen der GL nennen?