Erstellt am 07.12.2008 um 11:02 Uhr von pirat
@Melike,
ein formgerechter, detaillierter, ordnungsgemässer Widerspruch ist schon von Nöten....
lies mal hier, die andere Seite....
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/widerspruchsrecht/artikel07121.html
Erstellt am 07.12.2008 um 11:16 Uhr von ridgeback
@Melike,
ergänzend zu pirat:
http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung26902.html
Erstellt am 07.12.2008 um 12:11 Uhr von DonJohnson
ich glaube ich hätte als wiederspruchsgrund nur die fehlende Sozialauswahl genannt. dann darauf verwiesen, dass der Kollege auch noch woanders eingesetzt werden könnte.
Erstellt am 07.12.2008 um 12:25 Uhr von pirat
@ DJ,
so wie ich es lese, taten sie dies....ich zitiere "Der Betriebsrat hat eine betriebsbedingte Kündigung wiedersprochen, mit der Begründung der
gekündigte Kollege"....
@Melike,
es genügt nämlich nicht, wenn der BR pauschal widerspricht, sondern er muss im Widerspruch detaillierte Angaben machen, z.B. bei fehlerhafter Sozialauswahl müssen Personen genannt werden, die bessere Sozialdaten haben.
Klartext, Tacheles: Ihr müsst Ross und Reiter nennen!
Erstellt am 07.12.2008 um 13:42 Uhr von DonJohnson
Ja stimmt Pirat, aber den sichtpunkt dass keine Sozialauswahl stattfand wurde in der Frage nciht beantwortet. Ich meinte als verneinungsgurnd, dass es die Sozialauswahl nciht gab, und ich denke so falsch liege ich nicht, zumindest was man da liest. Wenn man auf die fehlende Sozialauswahl sich beruft, dann braucht man nciht Ross und Reiter zu nennen. So sehe ich das mit meinen Prommillen von gestern im Blut. Sagt mir wenn ich falsch liege, aber meine Argumentation gefällt mir besser als alles andere was ich momentan hier lese - lach
Erstellt am 07.12.2008 um 16:17 Uhr von ridgeback
Interessant wäre, nach welchen Kriterien der AG die Sozialauswahl getroffen hat.