Hallo ihr Betriebsräte und Helfer,

bei uns soll ein Prokurist, der leitender Angestellter und auch gleichzeitig schwerbehindert ist, gekündigt werden. Wir vom BR haben über die LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) darüber Bescheid bekommen, dass dieser Mensch außerordentlich/hilfsweise ordentlich gekündigt wird.

Vom AG keine Nachricht.

Lt. BetrVG §102 ist ja der BR vor jeder Kündigung zu hören.

Jetzt die Fragen:
1. Sind wir überhaupt dafür zuständig?
2. Würde die Kündigung überhaupt gelten, da AG weder Kündigung noch Gründe dem BR geliefert hat?
3. Muss der BR überhaupt Stellung dem LWL darlegen?
Erschwerend kommt noch dazu, dass der Prokurist über 60 Jahre ist und die Schwerbehindertenvertretung nur über dem BR darüber Kenntnis hat..
Wenn uns jemand dabei helfen kann, wären wir/ich recht dankbar.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

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