Erstellt am 05.12.2008 um 12:17 Uhr von Kölner
@karmelit
Wechselt mal den Sachverständigen.
Wenn der AG regelmäßig Mehrarbeit verlangt ist das durchaus als eine 'Konkretisierung des Arbeitsvertrages' anzusehen.
Erstellt am 22.12.2008 um 18:32 Uhr von nicoline
@ karmelit
Habe es leider jetzt erst wiedergefunden, hoffe es hilft noch.
Trotz allen Ärgers wünsche ich frohe Weihnacht und einen guten Rutsch.
Vorsicht: Leistet eine bestimmte Teilzeitkraft sehr viele Überstunden ab, müssen Sie vorsichtig sein. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 4. 5. 2006, AZ: 8 Sa 2046/05) kann das zu einer Änderung des Arbeitsvertrags führen. Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin eigentlich nur 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete diese aber über Jahre hinweg erheblich mehr, nämlich im Umfang einer Vollzeitkraft. Als die Arbeitgeberin sie schließlich wieder 28,5 Stunden pro Woche beschäftigte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte sowohl weiterhin die Bezahlung als auch die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Das LAG gab ihr Recht mit folgender Begründung:
* Wird ständig und über längere Zeit eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit vom Arbeitgeber abgerufen und vom Mitarbeiter geleistet, sind das keine Überstunden mehr. Es handelt sich vielmehr um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.
* Maßgeblich ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Willen der Parteien, der im „gelebten“ Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.
* Daher muss hier von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden. Der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.
Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung38593.html
Erstellt am 22.12.2008 um 19:00 Uhr von Oberpfleger Jogi
@karmelit
wechselt nicht nur den Sachverständigen , wechselt mehr,das sind ja nur Windelwechseler im BR.