Erstellt am 04.12.2008 um 17:27 Uhr von wosp
Hallo whosdrunk,
Der BR-Vorsitzende ist der Empfänger dieser Listen, und hat sie seinem BR-Gremium vorzulegen und zu beraten.
Erstellt am 04.12.2008 um 17:34 Uhr von whosdrunk
Hi Wosp
danke für die Antwort. Uns ist noch nicht ganz klar, ob er Zahlen auf den Tisch legen muss, oder ob es reicht, wenn er sagt dort sind erhebliche Ausreisser in dem und dem Team. Man will ja auch nicht unnötig Unruhe schaffen, es ist schwer das im BR zu behalten, ohne das einer, der sich vielleicht (zurecht) benachteiligt fühlt, den ganzen Laden auf den Kopf stellt.
Erstellt am 04.12.2008 um 18:37 Uhr von ridgeback
@whosdrunk,
nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist der Betriebsausschuss berechtigt, Einblick in die Lohnlisten zu nehmen. In kleineren Betrieben, in denen ein Betriebsausschuss nicht gebildet werden kann, steht das Einblicksrecht aber den Personen zu, die in § 27 Abs. 4 BetrVG erwähnt sind. Das ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder ein anderes Mitglied des Betriebsrats, dem die laufenden Geschäfte übertragen wurden.
Erstellt am 04.12.2008 um 18:40 Uhr von whosdrunk
Hi und Danke. Wir haben keinen Betriebsausschuss und haben den BR Vorsitzenden deswegen dazu benannt um auf die laufenden Geschäfte zu kucken.
Aber, ist es mir nun erlaubt ihn nach bestimmten Gehälter / Zahlen zu fragen als BR Mitglied? Wäre das mein Recht?
Erstellt am 04.12.2008 um 18:49 Uhr von ridgeback
@whosdrunk,
sollte der BRV vor dem Gremium Geheimnisse haben?
Hier noch 2 Urteile:
BAG Beschluss vom 10.02.1987 - 1 ABR 72/85
LAG Hamburg Beschluss vom 07.08.1996 - 4 TaBV 4/96
Erstellt am 04.12.2008 um 18:59 Uhr von whosdrunk
Ok Danke. Damit bin ich jetzt erstmal beschäftigt. Danke !