Erstellt am 04.12.2008 um 10:23 Uhr von carrie
@Peter von Steiffenrein
Was gibt denn euer Arbeitsvertrag her, seit ihr Orts/Geschäftsgebunden oder frei einsetzbar? Habt ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 04.12.2008 um 10:53 Uhr von Peter von Steiffenrein
Ja, ich bin der BR-Vorsitzende. Wir kennen aber nicht jeden Arbeitsvertrag.
Erstellt am 04.12.2008 um 11:14 Uhr von carrie
@Peter von Steiffenrein
Dann sollte/müsste euch das ja als Versetzung vorgelegt werden. Interessant wäre dann ja, ob in den Verträgen der Betroffenen etwas über den Einsatzort geschrieben steht.
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt sein, den Arbeitnehmer zu versetzen, wenn er dabei die Grenzen des billigen Ermessens nicht überschreitet. Kein einseitiges Versetzungsrecht besteht, wenn Bestimmungen des Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder eines Gesetzes entgegenstehen (Vgl. § 106 GewO). Ist etwa ein Merkmal (Ort, Umfang, Art) Bestandteil des Arbeitsvertrages, so darf sich die Versetzung nur in diesen festgelegten Grenzen bewegen. Ist beispielsweise mit der Versetzung ein Wechsel des Arbeitsortes verbunden, so kann diese nicht wider dem Arbeitnehmerwillen erfolgen, wenn der Arbeitsort Bestandteil des Arbeitsvertrages ist (LAG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2004, Az.: 6 Sa 871/03). Ist der Arbeitgeber nicht kraft seines Direktionsrechtes zu einer Versetzung berechtigt, so bedarf es für die Versetzung einer Änderungsvereinbarung oder einer Änderungskündigung.
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Versetzung_(Arbeitsrecht)