Guten Morgen,
vergangene Woche haben wir im BR einer befristeten Einstellung gem. §99 BetrVG widersprochen, da ein Verstoss gegen den Tarifvertrag vorlag ( Die Einstellung sollte zu einer Höhergruppierung führen, als im TV vorgesehen).
Jetzt kommt die gleiche Bewerbung wieder auf den Tisch, mit der richtigen Eingruppierung, zusätzlich jedoch mit einer freiwilligen Zulage, die natürlich, wen wundert es, genau die Differenz zur ursprünglichen Gruppierung ist.
Können wir hier auch wieder ablehnen, da wir denken, daß diese freiwillige Zulage auch gegen den TV verstösst?
Hintergrund der Ablehnung: Wir haben beobachtet, daß in der Personalabteilung generell übertariflich entlohnt wird ( diese Einstellung soll auch in der PA sein), in anderen Bereichen jedoch wird generell versucht, untertariflich einzustellen.
Für Eure Antworten im voraus besten Dank.