Erstellt am 02.12.2008 um 17:05 Uhr von DonJohnson
Schau mal im § 99 BetrVG - da stehen die Gründe für eine Zustimmungsverweigerung.
Erstellt am 02.12.2008 um 17:30 Uhr von Kölner
@kelebek
Nein kann er nicht!
Erstellt am 02.12.2008 um 22:54 Uhr von Der alte Heini
kelebek
Dein Widerspruch mit der genannten Begründung dürfte nicht erfolgreich sein.
Die Grundlagen mit dem personelle Einzelmaßnahmen widersprochen werden können
sind in § 99 Abs. 2, Ziffer 1-6 BetrVG genannt. Wobei die Widerspruchsgründe ausführlich dargelegt werden müssen. Nur verweise auf die im § 99 BetrVG genannte Abs. oder Ziffern und/oder Nennungen von Gesetzestexten sind für einen erfolgreichen Widerspruch NICHT ausreichend.
Erstellt am 03.12.2008 um 18:38 Uhr von DonJohnson
Quasi den § mit Leben füllen...