Erstellt am 02.12.2008 um 09:37 Uhr von Kölner
@Nikolaus
Ob ein Gerät den Anforderungen (CE-Norm) genügt ist die eine Sache...
...ob ein Gerät den Sicherheitsanforderungen des Betriebs genügt ist eine (möglicherweise) ganz andere Frage.
Man denke nur an Spritzwasser etc.
Erstellt am 02.12.2008 um 10:12 Uhr von RolfH
@Nikolaus
Ja dem ist so. Alle Elektrogeräte im Betrieb müssen je nach Gerät von einmal jährlich bis max. 6-jährlich geprüft werden. Es geht auch um Unfallvorschriften. Das Unternehmen haftet ja auch. Näheres entnehme bitte folgendem Link. Es handelt sich um die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte lt. BGV A3 (Buerufsgenossenschaftliche Vorschriften)
http://www.bgva3-bundesweit.de/
Grüße
RolfH
Erstellt am 02.12.2008 um 14:53 Uhr von Akira
@Nikolaus
Dazu kommt, dem AG enstehen Kosten, wenn er diese Geräte von externen *Befähigten Personen* prüfen lassen muß.
Nehmen wir doch ganz einfach einen Wasserkocher:
Dort steht in der Gebrauchsanweisung nur für den häuslichen Gebrauch.
Nun stellen wir den Wasserkocher in der Teeküche auf.
In diesem Komplex, Etage, Flur, arbeiten 50 MA alles Tee trinkende Leutchen.
Frage was nun?
Wie oft wird dieser Kocher genutzt?
einmal am Tag?
ein platzieren auf einer hitzebeständigen Unterlage ist selbstvetständlich,
welche aber regelmäßig von der Reinigungsfirma entsorgt wird. ( Geht doch nicht den Kocher auf einer Kachel zu stellen, wie sieht das denn aus, weg damit.)
Laut:
BGV A3 muss der Kocher geprüft werden,von einer " Befähigten Person"
inklusive der billigen 3fach Steckdose, die wiederrum in einer 3fach Steckdose steckt.
ach ja und eine Gefährdungsbeurteilung muss für dieses Ding auch da sein.