Wie weit geht die Weisungsbefugnis des BRV gegenüber der Schreibkraft? Fällt die Teilnahme an BR-Veranstaltungen über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus und an einem anderen Ort darunter? Darf das ohne Rücksprache angeordnet werden?

Weiß jemand von Euch, ob und wo es gesetzliche Regelungen hierzu gibt? Es wäre schön, wenn Ihr mir helfen könntet!

Gruß, margies