Erstellt am 02.12.2008 um 09:25 Uhr von carrie
@margies
Also ein BR hat erst mal gar keine Weisungsbefugnis. Ich nehme an, es geht um eine Schreibkraft, die Protokolle für die Sitzungen schreibt!?
Erstellt am 02.12.2008 um 09:41 Uhr von Kölner
@carrie
Naja...
...es gibt BR's die leisten sich eine eigene Bürokraft und dann ist das mit der Weisungsbefugnis durchaus differenzierter zu betrachten.
Man stelle sich die Fragen vor:
- Arbeitsbefreiung nach § 615 BGB - wer genehmigt?
- Urlaubsgenehmigung
- und eben bzgl. Mehrarbeit
Erstellt am 02.12.2008 um 09:42 Uhr von margies
Das gehört auch dazu, aber auch: Termine vereinbaren, Sitzungen vorbereiten, Einladungen schreiben, etc.. Jetzt sollen aber auch noch die angesprochenen Veranstaltungen, die der BR organisiert, dazu kommen. D. h. auch dort soll Protokoll geführt und geschrieben werden.
Erstellt am 02.12.2008 um 09:48 Uhr von Kölner
@margies
...und wo liegt das Problem?
Wenn eine Schreibkraft das nicht können kann/soll, was denn dann?
Erstellt am 02.12.2008 um 10:17 Uhr von RolfH
@all
Ja, bei uns ist das zum Beispiel so, dass der (in diesem Falle) GBR eine eigene Sekeretärin hat. Dieser gegenüber ist der GBRV weisungsbefugt, er genehmigt auch z.B. ihren Urlaub, Mehrarbeit etc.
Wie gesagt trifft natürlich nur in dieser Konstellation zu.
Gruß
RolfH