Erstellt am 30.11.2008 um 21:01 Uhr von Lotte
Frenni,
was heißt das denn? Ihr seid jeden Tag 8h anwesend, nehmt 1/2h Pause und arbeitet dann am Samstag die Zeit nach?
Falls es so ist: Was steht denn im AV über Arbeitszeit? 5-Tage Woche?
Als BR seid Ihr in der Mitbestimmung über § 87 (1) Nr. 2. Macht ein Seminar zum Thema und dann eine Betriuebsvereinbarung.
Vielleicht holt Ihr Euch jemanden ins Haus und macht für das Gremium ein Inhouseseminar.
Erstellt am 30.11.2008 um 22:02 Uhr von Frenni
In unseren AV steht nichts über Arbeitszeit.Wir haben 5-Tage Woche.Jeder MA hat eine Arbeitsordnung bekommen wo mit unter steht, das die Fehlzeiten durch Pausenzeiten am Samstag nachgearbeitet werden oder vom Überstundenkonto abgezogen werden.Die Arbeitsordnung ist vor BR-Zeiten entstanden.
Erstellt am 01.12.2008 um 00:44 Uhr von rainer w
@Frenni
Dieser Passus der da bei euch im AV steht ist schlicht weg ungültig, da der AG gegen das ArbZG § 4 Ruhepausen verstößt. Dieser besagt: Die Arbeit ist durch im vorraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 min bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Std. und 45 min. bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Std. insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 min aufgeteilt werden. Länger als sechs Std. hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden.
Die Arbeit die ihr demnach Samstags leistet ist als Mehrarbeit zu betrachten. Diese Mehrarbeit hat der AG beim BR zu beantragen. Ihr entscheidet dann ob ihr der Mehrarbeit zustimmt oder nicht.
Hier kann es nicht sein das euer AG versucht das ArbZG versucht auszuhebeln und eure euch zustehenden pausen als fehlzeiten deklariert. Genau so verhält es Sich bei Sonderurlaub oder Feiertag.
Da ihr noch nicht so lange im Amt seit, nehmt den Rat von Lotte an und holt euch umgehend die GEW zur Hilfe und schnell ein Seminar.
Erstellt am 01.12.2008 um 09:57 Uhr von khel
@Frenni:
"...Das Unternehmen hat durch die Pausen keine Nachteile."
Eben! Pausen gehören ja (so kenne ich das) nicht zur Arbeitszeit und werden dementsprechend nicht bezahlt. Deswegen finde ich es ganz schön frech vom AG, das "Nacharbeiten" zu verlangen. Wofür???
Beherzigt das, was Lotte und rainer w Euch geraten haben. Dann hat dieser Unsinn hoffentlich bald ein Ende.
Gruß
khel
Erstellt am 01.12.2008 um 19:03 Uhr von DonJohnson
Hallo Leute - aber der arme AG muß doch Gewinn machen. Nur dann siond die Arbeitsplätze gesichert. Ich persönlich finde, auch wenn man mal pullern geht oder sonst was, sollte das nachgearbeitet werden. Im Einzelhandel vornehmlich an den Advendssonntagen oder an Weihnachten - oh das wäre schön - Achtung das war eine Satire!!!
Erstellt am 02.12.2008 um 00:36 Uhr von Frenni
Unser AG ist der Meinung ,Das wir eine 39 Std Woche haben und nicht eine 37,5 Std Woche.Deswegen wird am Samstag nachgearbeitet.Die Fehlzeiten entstehen ebend mal wegen die 30 min. Pausenzeiten.
Vielen Dank für die Antworten
Erstellt am 02.12.2008 um 01:09 Uhr von rainer w
@Frenni
Noch jemand der Die Augen nicht zu bekommt.
Der AG kann ja meinen was er will. Maßgebend ist was im Manteltarifvertrag drin steht. Dort findest Du auch die Lösung ob ihreine 5 oder 6 Tage woche habt. Auch über das Arbeitszeitgesetz kann er sich nicht hinwegsetzen. Schmeißt euch bitte sofort morgen früh ans telefon und ladet den zuständigen Gewerkschaftssekretär zur nächsten BR Sitzung ein.. Aber nicht vergessen dies auf der Tagesordnung zu setzen. Vorher solltest Du aber noch schlafen gehen wenn Du nicht gerade Nachtschicht hast.