Erstellt am 30.11.2008 um 17:24 Uhr von kikuo
hi well03,
der antrag auf einen zusätzlichen tagesordnugspunkt muß von allen BRM angenommen werden, nur so ist ein Beschluss gültig.
ein antrag von MA ist ja schon beantwortet
Erstellt am 30.11.2008 um 17:34 Uhr von Galaxy
@well03
der Mitarbeiter kann auch ein BRM ansprechen, schildern was er möchte und das BRM kann dann dieses Thema unter dem Punkt "Verschiedenes", wenn es diesen auf der vorliegenden TO gibt, direkt ansprechen.....
Das bedeutet nicht, daß zu diesem Punkt ein Beschluss gefasst wird, aber der BR könnte dann ja befinden, dass es zu diesem Punkt noch Beratungsbedarf gibt und ihn als ordentlichen Tagesordnungspunkt in die nächste BR-Sitzung aufnehmen und behandeln......
Erstellt am 30.11.2008 um 18:12 Uhr von w-j-l
well03,
zunächst mal gilt § 29 (2): ....Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest.....
Wenn der den TOP aufnimmt ist gut, wenn nicht, dann muss man andere Wege versuchen.
Wenn ein AN einen Punkt zur Beratung auf die TO haben will, dann kann er sich an ein BR-Mitglied wenden. Wenn dieses dann 1/4 der BR-Mitglieder überzeugt, dann kann der Vorsitzende darüber gezwungen werden, eine Sitzung abzuhalten oder den TOP aufzunehmen. (§ 29 (3))
Dann gibt es noch die Möglichkeit über § 86a, den neskia beschrieben hat.
Was kikou beschreibt ist in Bezug auf Deine Frage B.l.ödsinn, weil das nur gilt, wenn so ein Thema zusätzlich auf die TO einer laufenden Sitzung genommen werden soll.
Erstellt am 01.12.2008 um 00:58 Uhr von rainer w
@w-j-l
Ganz sö blödsinnig ist es nicht was kikuo da geschrieben hat. Er hat sich nur ein bißchen unglücklich ausgedrückt. Ist eine Einladung Form und Fristgerecht zugestellt worden, kann diese nur noch geändert werden wenn alle eingeladenen Mitglieder auch vollständig erscheinen. Fehlt auch nur einer, so kann die TO nicht mehr geändert werden. Würde man es trotzdem machen wären die Beschlüsse die man darunter fast ungültig.