Oh, da eine Antwort zu finden, ist nciht so leicht.
- es scheint so, er ist öfters bei euch im Gremium als EBRM
- trotz (wie du es nanntest) dass er cholerisch ist, wurde er gewählt von den MA (hmmm... das sollte einem zu denken geben)
- laut werden ist nie gut, das zeigt, dass die Argumente fehlen
- was ist ein BR eigentlich, und wo steht er politisch? auf Seiten des AG oder genau auf der anderen Seite - die des MA?
- muß man immer und um jeden Preis ein Kompromiss mit dem AG eingehen (als Gremium)?
- stellen wir und vor du hättest zwischen 1933 und 1945 gelebt und wärst (Gott bewahre) ein Sozi - wärst du dann vielleicht nach der Zeit auch laut geworden? um die "braune Brut" niederzuschreien?
- könnte es sein, dass ihr vielleicht Defiziete habt, ih eure Entscheidungen oder eure Meinung plausibel zu machen?
Nun ein paar Antworten:
- Wenn du eine solche Frage hier stellst könnte ich denken, dass du ziemlich neu im Job bist
- Er ist nunmal gewählt und wenn er sich nach 23 nicht schuldhaft gemacht habt, müßt ihr wohl mit ihm leben
- Wenn er oft bei euern Sitzungen dabei ist, dann gönnt ihm doch auch Seminare zum Thema, dann kann er selbst lernen, ob er oder ihr Unrecht habt.
- Schau dir mal die ersten Absätze dieses Links an: www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
das wichtige dabei ist folgender Absatz: "...Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“"
- Ergo, ihr müßt euch nciht einigen - ihr steht auf der anderen Seite! Das wirft nun die Frage auf, ob er nciht vielleicht doch Recht hat - warum auch immer.
- Einen kleinen Querdenker, einen BRM der erstmal grundsätzlich alles bezweifelt was der AG sagt, ist mir als MA allemal lieber, als ein Gremium, welches nciht zu kämpfen bereit ist.
Das allerdings ist meine Meinung und nicht stellvertretend für alle anderen. Manchmal muß man laut werden um was zu bewirken!
Zitat "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"
Dennoch kenne ich die Situation nciht, wollte nur mal sensibilisieren, dass nciht er alleine an diesem Mißstand schuld sein muß - zumindest nciht zwangsläufig.
Guß
DJ