Erstellt am 27.11.2008 um 22:52 Uhr von pirat
@mucky hallo zurück...,
sie sind Auszubildende, wo sie sich derzeit aufhalten ist sekundär.....PUNKT!
Die einzigste Voraussetzung für die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist jedoch das Bestehen eines Betriebsrates....