Hallo,

es geht um Arbeitnehmerüberlassung. Eine Kollegin wurde bei uns zeitbefristet überlassen und bisher 2 mal verlängert. Die Verlängerung geht nicht über die 2 Jahre hinaus. jetzt hat sie eine Änderung zum Arbeitsvertrag von ihrem AG (Verleiher) erhalten mit einer Sachbefristung bis 30.09.08.
Frage: Wird hier mit der Sachbefristung die Entfristung eines Arbeitsvertrages nach
§ 14 TzBfG umgangen? Wie verhält es sich grundsätzlich bei sachbefristeten Arbeitsverträgen, die länger als 2 jahre laufen? Sind diese auf Ewigkeit befistet?

Würde mich freuen, wenn ihr helfen könntet.

Wolfgang