Erstellt am 26.11.2008 um 12:36 Uhr von eNDe
In den verschiedenen Seminarkatalogen steht meistens, dass Rethorikseminare nur für Betriebsratsvorsitzende bzw. stellvertretende Betriebsratsvorsitzende empfohlen werden, da diese den Betriebsrat nach außen vertreten müssen. Euer AG hat mit der Ablehnung des Seminars für ein Mitglied des Betriebsrates in diesem Fall nicht unrecht.
Erstellt am 26.11.2008 um 15:25 Uhr von DonJohnson
Darf ich das bitte anders sehen?
Ist ein Semnar nach 37,6 BetrVG hat jedes BRM darauf Anrecht. Man kann ja wenn amn angesprochen wird nciht immer sagen "gehe zum BRV, ich kann mich nicht artikulieren". Frage einfach deinen Seminaranbieter, der wird dir helfen.
Ach noch was, was ist denn wenn ein AN bei einem persönlichen Gespräch mit dem AG eingeladen wurde, darf nur der BRV seine Interessen vertreten, weil der sich als einziger ausdrücken kann? Außerdem geht es bei der Rechtfertigung ja nciht alleine um den Jetzt Zustand. Es geht auch darum ob man das erlernte vielleicht in Zukunft gebrauchen könnte. eNDe hat somit nicht wirklich Recht! Auch die WAF bietet solche an und da nehemen nicht nur BRV oder Stellis teil...
Erstellt am 26.11.2008 um 15:26 Uhr von khel
@Luna2006:
Sollte das geplante Seminar denn eines nach §37 Abs. 6 oder § 37 Abs. 7 BetrVG sein?
Gruß
khel
Erstellt am 26.11.2008 um 15:27 Uhr von frager1
in Folge des AG, "Jedoch hat er angeboten, dass alle BR-Mitglieder durch einen hausinternen Trainer geschult werden können." habt ihr wohl schlechte Karten. Vor allem weil nicht da sgesamte Gremium ein Recht auf eine solche Maßnahme hat. Dieses gilt übrigens immer bei "Fachschulungen".
BR-Grundseminare für alle, Fachseminare nicht. Schaue doch auch einmal in den Kommentar zum § 40.
Bei mehreren qualitativ gleichwertigen Veranstaltungen ist der BR im Rahmen seines Beurteilungsspielraums nach pflichtgemäßem Ermessen nicht verpflichtet, das Angebot auszuwählen, das für den AG die geringeren Kosten verursacht (BAG 28. 6. 95)
Erstellt am 26.11.2008 um 15:37 Uhr von DonJohnson
@frager1
Auf welche RN von welchen Kommentar beziehst du dich? Und was sagt denn der Kommentar zu 37,6?
Erstellt am 26.11.2008 um 16:26 Uhr von paula
@DJ
die Rhetorikschulung ist doch ein Klassiker. Die Rechtsprechung des BAG dazu ist auch eindeutig auch wenn das der Kommentar schon etwas anders sieht. Der BR muss hier schon argumentieren. Ich empfehle hier Fitting § 37 Rn 153. Aber bitte auf die abweichende Rechtsprechung des BAG achten
Erstellt am 26.11.2008 um 17:01 Uhr von DonJohnson
Jepp Paula - Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei paar Schuhe. Änliches hatten wir bei uns auch mal. Da wollte der AG die Notwendigleit eines solchen Seminares bezweifeln. Die Argumentation unseres Gremium war aber so plausibel, dass es dann keine Schwierigkeiten mehr gab. Ich bin auch der Meinung, dass Spezialseminare einer guten Begründung bedürfen, aber hier ein pauschales Nein anzubringen, oder dass der AG Recht hat, finde ich recht mutig. BAG´s zur Begründung ist auch gewagt, da es wie du ja schon mitgeteilt hast, unterschiedliche Urteile in fast allen Bereichen geben kann und auch tatsächlich existieren. Das BAG entscheidet den Fall aber nicht den Grundsatz (siehe z.B. Arbeitszeit Urteile). Ich will jetzt nun wahrlich keine Werbung machen, aber ein Kollege besuchte Rhetorik 1 bei der WAF und war begeistert auch wenn es hart war wie er sagte. Das von ihm erlangte neue Wissen konnte er auch alsbald unter Beweis stellen und hat innerbetriebliche Streitigkeiten und von einem Kollegen mit der Vorgesetzten geleitet und wirklich eine Besserung bekommen. Er wird bald auch Teil 2 machen um besser vor mehreren Menschen reden zu können.
Aus diesem Grund sagte ich, dass jeder BRM der vielleicht nicht so ein sicheres Auftreten hat, solche Seminare benötigen.