Hallo ans Forum,

ich habe gleich zwei Anliegen.
1. Ich bin total verunsichert, kann ein Mitarbeiter, wenn er wegen Unpünktlichkeit
eine Abmahnung erhalten hat, wegen gleichem Vergehen (nochmalige Unpünktlichkeit)
gekündigt werden?
2. Bei uns in der Firma ist es eine gängige Praxis, dass die Lohnbuchhaltung den
Maschinisten von der Baustelle einen "Säumniszuschlag" aufbrummen, wenn sie
nicht rechtzeitig für die Abrechnung ihre Stundenkarten vorlegen.
Beispiel: Ein Baggerfahrer soll bis zum 31.10.seine Stundenkarte im Büro abliefern.
Die Stundenkarte kommt erst am 4.11.
Die Lohnbuchhaltung zieht ihm 15 Euro Säumniszuschlag wegen verspäteter Abgabe ab.

Ist das erlaubt?