Erstellt am 19.11.2008 um 11:12 Uhr von raptor2
Habt Ihr einen BR? Falls ja, würde ich ernsthaft dem AG mal darstellen, dass die Urlaubsgrundsätze mitbestimmungspflichtig sind, wenn zwischen AN und AG keine Einigkeit bei der Planung zustande gekommen ist.
So etwas kann in einer teuren Einigungsstelle enden.
Erstellt am 19.11.2008 um 23:20 Uhr von SAARLÄNDER
Danke für Deine Antwort!
ja wir haben einen BR, und wir werden es durch ihn klären lassen.
Wir haben nicht die möglichkeit einen Urlaub zu Buchen, weil wir nicht genau wissen ob wir ihn auch bekommen.
Erstellt am 20.11.2008 um 11:18 Uhr von ichbins
Hallo Saarländer,
hier saarl. Antwort. Eine gesetzliche Regelung über Bundesurlaubsgesetz etc. gibt es hier (leider) nicht. Üblich ist es, daß der Urlaub mind. 2 Wochen vor Urlaubsbeginn gestellt werden muss, was aber nicht gleich bedeutend ist mit 2 Wochen vorher erst genehmigen.
Die oft vertretende Ansicht, dass der Urlaub automatisch als genehmigt gilt wenn er innerhalb einer Zeit X nicht abgelehnt wurde, ist generell falsch. Dies müsste in einer BV/DV schon so geregelt sein.
Insofern bleibt die einzigste Möglichkeit über euren BR , der aber auch mit Nachdruck dahinter bleiben muss, denn freiwillig und schnell wird sich der AG wohl kaum bewegen.
Ich kenne das Problem mit dem Storno, ja wie soll man einen längeren Urlaub, Flugreise etc. buchen wenn man nicht planen kann und nicht unbedingt auf die Super-Last Minute Angebote aus ist???
Es geht eigentlich nicht, denn die Stornogebühren trägst du wirklich selbst auch wenn Du eine Reiserücktrittversicherung abschliesst zahlt die in diesem Fall nicht!!
Schade, wo es doch um die schönsten Tage im Jahr geht.....
Erstellt am 20.11.2008 um 22:52 Uhr von SAARLÄNDER
aha, danke
hat mir geholfen, allerdings dürfen wir sowieso nicht mehr als 2 Wochen am stück nehmen, planen kann man da nicht viel, werde trotzdem buchen, mit Rücktrittversicherung und hoffe das ich ihn genehmigt bekomme.