Erstellt am 19.11.2008 um 08:28 Uhr von Kleine Hexe
Gibt es einen Tarifvertrag? Welche Ausschlußfristen sind dort genannt?
Und natürlich Monopoly: gehen sie zum Anwalt, gehen sie direkt dahin.
Kleine Hexe
Erstellt am 19.11.2008 um 08:53 Uhr von khel
@wertzuio:
wie wird denn Deine/Eure Arbeitszeit erfasst? Wenn es elektronisch passiert und es einen Systemfehler gab, vermute ich, dass auch andere AN fehlerhafte Zeitabrechnungen bekommen haben. Sollte dem so sein, hätte der AG nach seiner Logik auch anderen AN auf Verdacht kündigen und/oder Gehalt einbehalten müssen. Mit evtl. betroffenen Kollegen/Kolleginnen könntest Du Dich ja vielleicht zusammentun.
Ob der AG das Geld einfach so einbehalten darf, kann ich Dir leider nicht genau sagen. Vielleicht wissen die anderen hier ja mehr? Dein Anwalt sollte auf jeden Fall Bescheid wissen, also: siehe Kleine Hexes Posting.
Gruß
khel
Erstellt am 19.11.2008 um 09:07 Uhr von Galaxy
@wertzuio
ergänzend zu Kleine Hexe und khel stellt sich noch die Frage ob es bei euch eine BV zum Thema Gleitzeit gibt. Wenn ja, steht dort was drin zum Thema wieviel "Plus" bzw. "Minus" Stunden der einzelne MA haben darf?
Ansonsten liest es sich so, dass dein AG einen Grund sucht, um ein unliebsames BRM loszuwerden, selbst wenn er die von dir natürlich eingereichte Kündigungsschutzklage vor Gericht verliert, wird er danach, so vermute ich, weitermachen und auf "zerrüttetes Arbeitsverhältnis" plädieren, um dich loszuwerden.
2.) Sollte dein AG dir die angeblich zu Unrecht von Dir genommenen GLZT-Stunden vom Gehalt abziehen, dann wird er das tun um seine Verdachtskündigung nach §103 zu untermauern. Ich würde an deiner Stelle direkt Widerspruch dagegen einlegen und wie Kleine Hexe postet, sofort einen Anwalt für AR einschalten.
Ich wünsche Dir viel Kraft und hoffe auf die Unterstützung deiner BRM
Gruß
Galaxy
Erstellt am 21.11.2008 um 07:18 Uhr von wertzuio
Es ist ein elektronisches Zeitsystem. Er hat jetzt mir ein Angebot Vorgelegt das ich bis heute annehmen könnte. Das mach ich natürlich nicht.Sollte er mir die Stunden abziehen werde ich sofort dies wieder einklagen. ich hab aber noch mal 1 Frage .Er meint zu meinem Vorsitzenden das mich wenn es zur Kündigungsschutzklage kommt beurlauben will. Ich bin der Meinung nach § 78 BetrVG geht das gar nicht .