wie ist das nun genau mit dem Alter 25? Wenn man z.B. 25 Jahre und 9 Monate alt ist, darf man sich zum JAV aufstellen lassen oder nicht? In den Regelungen steht:
"Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben § 60 Abs. 2)."
Heißt dass, erst wenn man 26 ist darf man sich nicht mehr aufstellen lassen oder sobald man 25 ist?
Und die zweite Frage wäre, ob der Betrieb einen übenehmen muss wenn man Jugendvertreter ist? Habe was gelesen, dass man dazu ein Schreiben an den Betrieb geben muss, indem man verkündet übenommen zu werden und das dann sicher wäre. Ist das so korrekt?
Danke
Gruß
Michael
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)