Hallo an alle. Da ich hier schon lange mitlese, muß ich auch einmal eine Frage stellen.
In unserem Betrieb wurde ein Mitarbeiter heute morgen von Abteilung A nach Abteilung B versetzt. Die Versetzung dauert 3 Wochen. Der Mitarbeiter ist als Vorarbeiter mit der Versetzung einverstanden.
Nun meine Frage: Hat hier aufgrund der Befristung der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §99 oder muß der AG den BR nur nach §92 informieren?
Ich bedanke mich im voraus für die Antwort(en)