Erstellt am 17.11.2008 um 08:31 Uhr von Lotte
FWLeh,
manchmal hilft es, wenn man aus den Tür- und Angelgesprächen einen TO für die BR Sitzung macht. Das erhöht die Wichtigkeit des Themas und manche trauen sich vor den anderen BRM dann doch nicht, das gleiche zu sagen, was sie im Zweiergespräch äußern. Und ein Beschluss des BR, auf Durchführung der BV beim AG hinzuwirken, muss umgesetzt werden.
Mit einer offiziellen Beschwerde beim BR erreichst Du, dass dieses Thema auf die TO kommt. Siehe hierzu auch § 85 BetrVG
Erstellt am 17.11.2008 um 08:47 Uhr von FWLeh
Das ist ja genau das was ich meinte, es war bereits zweimal auf der TO und es interessiert sich trotzdem niemand...
Erstellt am 17.11.2008 um 08:51 Uhr von Lotte
FWLeh,
und Du hast von Deinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht? Es gibt ja auch noch den § 84 BetrVG, das wäre dann eine Beschwerde beim AG...
Erstellt am 17.11.2008 um 08:54 Uhr von FWLeh
Ich bezweifle, dass es den AG interessiert. Und da BR und AG bei uns ja so toll zusammenarbeiten wird die meine Beschwerde recht herzlich wenig interessieren.
Erstellt am 17.11.2008 um 12:09 Uhr von see-see
Naja, wenn der Arbeitgeber kein Interesse daran hat, deinen Vorschlag umzusetzen, dann musst du das wohl so hinnehmen. Auch eine Beschwerde gem. § 84 BetrVG wird in diesem Fall wenig erreichen können. Du kannst ja deine Kollegen informieren - das Verhalten des BR wird dann möglicherweise bei der nächsten BR-Wahl "berücksichtigt"...
Erstellt am 17.11.2008 um 14:37 Uhr von FWLeh
Wenn aber vom Vorschlags-Gremium beschlossen wurde, dass der Vorschlag umgesetzt wird und in der BV steht, dass es dann auch umzusetzen ist, dann müsste doch der AG verpflichtet sein es umzusetzen, ob er will oder nicht. Weil so stehts ja in der BV die er zusammen mit dem BR einmal gemacht hat. Oder seh ich da was falsch?
Ich hab dieses Verhalten auch schon ein paar Kollegen gesteckt, vielleicht hilft es ja wirklich etwas damit bestimmte BR's nicht noch einmal gewählt werden. Denn an und für sich ist es schlimm genug, dass das bei unserem BR noch nicht einmal "der Rede wert" ist.
Erstellt am 17.11.2008 um 20:37 Uhr von Ranger
Lt. BetrVG §77 (4) gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend....
D. h. für mich, dass AG und BR sich daran halten müssen, ob's ihnen gefällt oder nicht.
Sie haben die BV doch auch gemeinsam unterschrieben.