Erstellt am 15.11.2008 um 17:03 Uhr von frager1
...das Zauberwort lautet "betriebliche Übung" sollte der BR kennen :-((
= Marktleiter = Inhaber? wenn nein, wäre es auch strafrechtlich eine Unterschlagung.
Erstellt am 15.11.2008 um 17:25 Uhr von waschbär
@Biber,
sag mal stimmt es das die bei euch.Den BR durch eine Intressenvertrettung ersätzen wollen ?
Erstellt am 15.11.2008 um 19:13 Uhr von Der Biber
@frager1
"...das Zauberwort lautet "betriebliche Übung" sollte der BR kennen :-(("
daran haben wir auch schon gedacht, aber wir sind uns nicht sicher ob das wirklich darunter fällt!
"= Marktleiter = Inhaber? wenn nein, wäre es auch strafrechtlich eine Unterschlagung"
Inhaber ist er nicht, aber der Sohn von selbigem, deshalb wird aus dieser Richtung nichts passieren.
@waschbär
wie meinst Du das? Weist Du denn wo ich arbeite??
Aber machen würden die das wohl gern, nur zulassen werden wir das nicht!
Für den Fall das es "betriebliche Übung" wäre, wie sollte man (BR) vorgehen?
Erstellt am 15.11.2008 um 20:08 Uhr von frager1
>>>Für den Fall das es "betriebliche Übung" wäre, wie sollte man (BR) vorgehen?
Antwort 3 Erstellt am 15.11.2008 - 19:13 Uhr von Der Biber
Ganz einfach, der BR reklamiert erst einmal "betriebliche Übung" beim AG und verweist gleich darauf, dass sollte es keine Einigung geben, würde der BR einen entsprechenden Beschluss fassen in welchem er einen RA beauftragt die Rechte des BR wahr zu nehmen.
Erstellt am 15.11.2008 um 21:35 Uhr von Kölner
@frager1
Abgesehen davon, dass der BR keine Kasse zu führen hat, sich damit sogar selbst in arge Bedrängnis befindet, ist das Vorgehen des AG vollkommen korrekt und überhaupt nicht zu beanstanden.
'Betriebliche Übung'? Da würde ich Dir sehr gerne mal eine genaue Lektüre zu dieser Begrifflichkeit empfehlen.
Einschalten eines Rechtsanwaltes? Wohl kaum empfehlenswert!
Erstellt am 15.11.2008 um 21:53 Uhr von pirat
@ Der Biber,
die Sache ist doch ganz einfach, für Weihnachten 2008 macht eben der Marktleiter den Santa Claus....
Erstellt am 15.11.2008 um 21:55 Uhr von Der Biber
@Kölner
Wir haben doch keine Kasse geführt, sondern ein Mitglied des BR hat das Geld entgegen genommen und dafür, je nachdem wieviel es war, für die Belegschaft kleine Präsente gekauft die dann Weihnachten an alle verteilt wurden.
Was ist daran falsch?
Das der AG sich am Geld der Mitarbeiter bereichert ist aber ok und vollkommen korrekt?
Deiner Meinung nach kann man da also nix machen?
Erstellt am 15.11.2008 um 21:57 Uhr von Der Biber
@pirat
Schön wärs, aber es kam schon die Ansage das Weihnachten (Feier) dieses Jahr ausfällt.
Erstellt am 15.11.2008 um 22:07 Uhr von Kölner
@Der Biber
Wie kann ein BR den AG für etwas verantwortlich machen, was er selbst verschuldet hat? Hätte der BR beizeiten dem AG hinsichtlich der Preisgestaltung auf die Finger geschaut und seine MBR ausgeschöpft, wäre die Diskussion redundant.
Den bisherigen Umgang mit diesem Geld halte ich übrigens auch für redundant!
Erstellt am 15.11.2008 um 22:09 Uhr von pirat
@Der Biber,
heisst der Markleiter mit Vornamen Ebenezer....
dann wird´s auch nix mit Betriebliche Übung: Rechtsanspruch auf Weihnachtsfeier!
Auch bei dreimaliger vorbehaltsloser Durchführung einer Weihnachtsfeier im Folgejahr besteht kein Rechtsanspruch auf das nächste gemeinsame Schokonikolauskegeln oder Weihnachtsmannbashing …SHIT HAPPENS!
Erstellt am 15.11.2008 um 22:42 Uhr von Der Biber
@Kölner
Also jetzt versteht ich gar nix mehr. Wieso haben wir das selbst verschuldet?
Noch mal: Dieser Automat (für Heissgetränke) wird von einem externen Betreiber aufgestellt, der auch die Preise festlegt.
Seit ca. 15 Jahren läuft das so ohne Probleme das die Rückvergütung die der Aufsteller zahlt den Miarbeitern zugute kommt, die ja auch diese Getränke bezahlen und somit die Rückvergütung erst möglich machen.
Und jetzt meint der AG das er dieses Geld für sich beansprucht.
Und jetzt sind wir daran schuld das das so ist?
Erstellt am 15.11.2008 um 23:22 Uhr von Immie
@Der Biber
§87 Abs 1 Nr 8 BetrVG
...dazu zählen auch Verkaufsautomaten...
Wenn nicht vor 15 Jahren, dann macht es ab jetzt richtig.
Und was die Weihnachtsfeier betrifft, macht selber eine.
Bei uns heisst das "Kollegen laden Kollegen ein".
Erstellt am 16.11.2008 um 11:23 Uhr von frager1
@ 21:35 Uhr von Kölner
schaue dir doch einfach einmal diesen Beitrag an und ersetze Weihnachtsgeld mit Provision aus dem Verkauf.
www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7507.pdf
Betriebliche Übung
Der AG hat hier in diesem Falle ein AN-Gruppe mit der Auszahlung beauftragt/ betraut.
Weiter gibt es auch durchaus die Fälle in welchen BR Kassen für Präsente haben. Die Mittel/ Gelder stellt der AG bereit um so Einzelabrechnungen von Kleinbeträgen des BR (BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
) zu sparen.
Jedes Br-mitglied ist auch AN also haben sie hier Handlungsmöglichkeiten. Also nehmen wir die §§ 84, 85 BetrVG
Erstellt am 16.11.2008 um 12:30 Uhr von waschbär
@Der Biber,
Wegen weist du was ? Mhh, ich als erbe der Kristallkugeln von Rames 2 und Fay. Weis vieles mehr als andere .-)
Aber in deinen Fall habe ich 1 und 1 zusammen gezählt. BZW deinen Nick ergründet ....
Thema Firmen Logo .-)))
Erstellt am 16.11.2008 um 13:06 Uhr von Lotte
frager,
ich würde stark bezweifeln, dass "Präsente" unter § 40 des BetrVG fallen...
Erstellt am 16.11.2008 um 13:23 Uhr von Kölner
@frager1
Jetzt würde ich Dir gerne Schulungsmassnahmen empfehlen.