Erstellt am 14.11.2008 um 23:36 Uhr von Der alte Heini
tomse
Das kann man aus der Ferne bei den mageren Angaben nicht sagen. Neben der Betriebszugehörigkeit, den Umständen die zu der Kündigungsliste führen, Größe des Unternehmens sowie dein Alter und die Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz, usw.,
sind alles Kriterien die die Abfindungshöhe beeinflussen können.
Solltest Du dich entschließen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollte unbedingt ein Fachanwalt konsultiert werden.
Erstellt am 15.11.2008 um 09:24 Uhr von Antonia300
tomse
vorab eine Frage: Wieviel Mitarbeiter hat die Firma? Du solltest unter keinen Umständen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn als Betriebsrat geniesst Du Kündigungsschutz; Bist Du BR-Vors. oder BR-Mitglied ??
Erstellt am 15.11.2008 um 09:52 Uhr von pirat
@tomse,
" 2,5 Jahresgehälter" wäre schon sehr hoch gegriffen...als grobe Faustformel gilt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,5 - bis 1 pro Monatsentgeld als Abfindung. Denke auch an die eventuelle Sperre bei der AfA...RA wäre ratsam.
@Antonia300,
deine Frage verstehe ich nicht ganz, was hat das mit dem Aufhebungsvertrag zu tun, welche Position er im BR gegleidet...
Erstellt am 15.11.2008 um 13:29 Uhr von Matze24
@pirat und tomse,
2,5 Jahre sind nicht zu hoch gegriffen, weil tomske ja ansonst unbedingtes Recht besitzt, mindestens diese Zeit weiter im Betrieb zu arbeiten (und da kann viel mit Kritik bewegt werden!). Sollte er als BR wiedergewählt werden sind es nochmals vier Jahre zusätzlich. Wenn nicht, hätte er nach seiner Amtszeit noch ein Jahr besonderen Kündigungsschutz.
Weierhin würde auch ich zum RA raten, eine Invenstition, die sich womöglich im wahrsten Sinne des Wortes richtig auszahlt.
Erstellt am 15.11.2008 um 14:13 Uhr von rainer w
@tomse
Im Grundsatz ist es schon so das die 2,5 zu hoch gegrffen sind. In Deinem Fall ist es aber auch so das man ein BRM (und da spielt es keine Rolle ob Mitglied oder Vorsitzender) los werden will. Und das würde ich mir zur Nutze machen. Denn da Du unter einem besonderem Kündigunsschutz stehst wird man Dich sonst nicht los. Ich würde es auch so machen(wenn ich den Betrieb verlassen will) denn das Trumpfass
hälst Du hier in der Hand.
Erstellt am 15.11.2008 um 14:45 Uhr von tomse
hey, danke für die vielen antworten, die firma ist new economy und hat (im moment noch) 170 mitarbeiter. ich bin auch "nur" nachgerückter BRM. ich denke auch nicht, das ich 2,5 jahresgehälter kriegen werde, aber ich dachte so als verhandlungsbasis....
Erstellt am 17.11.2008 um 19:32 Uhr von wosp
Hallo tomse
Lass dich nicht einschüchtern!
Aus den genannten Gründen kannst du nicht entlassen werden. Auch gehören BRM nicht auf die Sozialauswahlliste.
Wenn du keine Lust mehr hast in deinem Betrieb zu bleiben, bleibt also nur der Aufhebungsvertrag, der dir 12 Wochen sperre beim Arbeitsamt bringt.
Das muß mit berücksichtigt werden.
Ich habe mal in einem Seminar von einem Richter des LAG gelernt: Wenn der AG ein Angebot auf den Tisch legt, das du für Angemessen erachtest, dann verlange das doppelte! Denn du mußt auch eine ganze Menge Abgaben zahlen.
Was ist dir denn wichtiger: Arbeit oder Geld?
Erstellt am 22.11.2008 um 21:02 Uhr von Kölner
@tomse
Wenn die Arbeitslosigkeit droht (und die AfA ist da sehr empfindlich bei BRM's) würde ich mir wünschen, dass ein BRM bei solchen Verhandlungen den AG auffordert, die reguläre Kündigungsfrist (wann sind nochmal reguläre Neuwahlen und wie ist das mit § 15 KSchG?) eines BRM's komplett und 1:1 abzukaufen.