Meine Frage bezieht sich auf die Abberufung des freigestellten und stellv Betriebsratsvorsitzenden und dabei nur auf den stellv. Vorsitz.
Was ist die Voraussetzung für einen Antrag. Im BetrVG steht im § 26 (Fitting/Kommentar) Amtsdauer Amtsniederlegung, Abberufung in Rn 18 .... gilt grundsätzlich für die gesammte Wahlperiode des BR. in Rn 20 kann der Vorsitz/ Stellvertr. jeder Zeit durch Mehrheitsbeschluss abgewählt werden. ... ... ein besonderer Grund für die Abberufung braucht nicht vorzuliegen.
Holla sind wir da nicht bei - die Nase passt nicht oder der ist unbequem?? - oder ist der Antrag zu begründen.
Ist ein Vorsitzender und stellv. BRV 6 Jahr im Amt braucht es doch Fakten oder einen Grund.