Hallo

Meine Frage bezieht sich auf die Abberufung des freigestellten und stellv Betriebsratsvorsitzenden und dabei nur auf den stellv. Vorsitz.
Was ist die Voraussetzung für einen Antrag. Im BetrVG steht im § 26 (Fitting/Kommentar) Amtsdauer Amtsniederlegung, Abberufung in Rn 18 .... gilt grundsätzlich für die gesammte Wahlperiode des BR. in Rn 20 kann der Vorsitz/ Stellvertr. jeder Zeit durch Mehrheitsbeschluss abgewählt werden. ... ... ein besonderer Grund für die Abberufung braucht nicht vorzuliegen.
Holla sind wir da nicht bei - die Nase passt nicht oder der ist unbequem?? - oder ist der Antrag zu begründen.
Ist ein Vorsitzender und stellv. BRV 6 Jahr im Amt braucht es doch Fakten oder einen Grund.