Erstellt am 14.11.2008 um 10:55 Uhr von Rapper22
Hallo,
bei einer Holding handelt es sich ja um ein "Mutterunternehmen" mit mehreren, wirtschaftlich selbständigen Tochterunternehmen. Wenn das Holdingunternehmen Mehrheitseigner in den Tochterunternehmen ist, spricht man von einem "Konzern". So gesehen müßte in den einzelnen Tochterunternehmen jeweils ein BR gegründet werden, der dann wiederum den Gesamtbetriebsrat bilden kann.
Ich denke, ihr solltet euch aber besser Rat suchen bei der für euch zuständigen Gewerkschaft. Die kennen sich mit diesen Rechtsformen besser aus und wissen auch, wie man in so einem Fall den BR gründet. Einen hilfreicheren Beistand könnt ihr nicht bekommen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 14.11.2008 um 11:02 Uhr von RAKO
Hallo,
kleine Korrektur zu Rapper22:
Wenn die Tochterunternehmen ihrerseits alle eigenständig sind (x GmbH, y GmbH, z GmbH, etc.) bilden sie KEINEN Gesamtbetriebsrat, sondern einen Konzernbetriebsrat! Gesamtbetriebsräte werden in EINEM Unternehmen (BlaBla KG) mit mehreren BETRIEBEN (BlaBla KG Werk München, BlaBla KG Werk Berlin, BlaBla KG Werk Hamburg) gebildet. Es kommen natürlich auch Mischformen vor.
z.B.
Bla KG mit 3 Betrieben = 3 BR, 1 GBR
Ups GmbH mit 2 Betrieben = 2 BR, 1 GBR
Oha AG = 1 BR
Bla KG (GBR) + Ups GmbH (GBR) + Oha AG (BR) -> KBR
Erstellt am 14.11.2008 um 11:12 Uhr von Rapper22
Ist ja richtig, aber nur, wenn die Holding die Mehrheit in den Tochterunternehmen hat, dann Konzernbetriebsrat.
Ansonsten nur Gesamtbetriebsrat. Das konnte man nicht eindeutig erkennen in der Frage.
MfG
Rapper22
Erstellt am 14.11.2008 um 11:42 Uhr von RatlosinBerlin
Die Holding (GmbH) vereint die administrativen Abteilungen wie Personalabteilung, Buchhaltung, Geschäftsführung in sich und stellt ihre "Dienste" den Tochterunternehmen "zur Verfügung".
Die einzelnen Tochtergesellschaften sind jeweils ebenfalls GmbHs, haben aber keine "eigenen" verwaltenden Abteilungen.
Die ursprüngliche Firma wurde einfach irgendwann "umstrukturiert" und die Mitarbeiter, je nach Tätigkeitsfeld, den einzelen Tochterunternehmen zugeordnet.....
Erstellt am 14.11.2008 um 12:31 Uhr von RAKO
@ Rapper22
Dein erster Satz vollkommen korrekt - ein KBR kommt nur beim "Beherrschungskonzern" in Frage.
Wenn es sich aber bei der Unternehmensstruktur um getrennte Unternehmen handelt dann kommt eben _nicht einmal_ ein GBR zustande!
Darauf wollte ich hinaus..
@ RatlosinBerlin
So wie Du Euren Konzern beschreibst können nur die Einzelunternehmen jeweils einen BR bilden. Ein GBR kommt nicht in Frage, ein KBR möglicherweise auch nicht - da wäre die Beherrschungssituation zu beweisen, z.B. weil eines der Unternehmen (muss nicht die "Holding" sein) die anderen finanziell in der Hand hat, da dieses die Finanzmittel aus den anderen Unternehmen abzieht (pool) und dann nach eigenem Ermessen wieder freigibt - oder auch nicht. Eventuell könnte auch die Identität der Leitung (alle der selbe Geschäftsführer und/oder Eigentümer), so vorhanden, ausreichen. Da die Rechte des KBR aber ohnehin sehr beschnitten sind ist das kein grosser Mangel.
Das die einzelnen Unternehmen keine "administrativen" Abteilungen besitzt ist kein Hinweis auf einen Konzern, diese Leistungen könnten ja von irgendwelchen nicht verbundnenen Unternehmen bezogen werden.
Auf der anderen Seite ist mir eines immer noch nicht klar: Sind die einzelnen Unternehmen jetzt "über ganz Deutschland verteilt", oder sind einige Unternehmen immer noch in ein und demselben Gebäude am Ort der "ursprünglichen Firma" ? Sind die 10 Standorte jeweils eigenständig (also 10 Unternehmen ?) oder möglicherweise Betriebe eines Unternehmens ? Je nachdem ergeben sich natürlich immer noch Mischkonstellationen - bis hin zum "Gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen" - das wäre natürlich möglicherweise eine Steilvorlage um doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen.
Erstellt am 14.11.2008 um 14:21 Uhr von RatlosinBerlin
"...Eventuell könnte auch die Identität der Leitung (alle der selbe Geschäftsführer und/oder Eigentümer), so vorhanden, ausreichen..."
Ja, dem ist so. Geschäftsführer ist überall dergleiche (Eigentümer).
"....Das die einzelnen Unternehmen keine "administrativen" Abteilungen besitzt ist kein Hinweis auf einen Konzern, diese Leistungen könnten ja von irgendwelchen nicht verbundnenen Unternehmen bezogen werden...."
Es werden keine solchen Leistungen von nicht verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen. Laut Informationsveranstaltung zur Umstrukturierung wurde diese ja aus dem Grund vorgenommen, um die unterschiedlichen Aufgaben des Gesamtunternehmens besser zu strukturieren.
"....Sind die einzelnen Unternehmen jetzt "über ganz Deutschland verteilt", oder sind einige Unternehmen immer noch in ein und demselben Gebäude am Ort der "ursprünglichen Firma" ? Sind die 10 Standorte jeweils eigenständig (also 10 Unternehmen ?) oder möglicherweise Betriebe eines Unternehmens ? Je nachdem ergeben sich natürlich immer noch Mischkonstellationen - bis hin zum "Gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen" - das wäre natürlich möglicherweise eine Steilvorlage um doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen...."
Die Holding administriert die 3 Tochtergesellschaften, die nach Aufgaben-/Arbeitsbereichen unterteilt sind (Beratung/Verkauf/Schulung). Mit Ausnahme einer Tochter, die eine andere Adresse, aber den gleichen Geschäftsführer hat, handelt es sich um einen einzigen Firmensitz (gleiche Adresse, gleiche Büros, gleicher Geschäftsführer). Das Gesamtunternehmen arbeitet an über 10 Standorten (Filialen) deutschlandweit, wobei an den Standorten Mitarbeiter unterschiedlicher Tochterunternehmen zusammen arbeiten.
Ich habe Rappers Rat angenommen und mich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung gesetzt. Montag weiss ich (hoffentlich) mehr....
Erstellt am 14.11.2008 um 18:26 Uhr von Kölner
@RiB
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass nur ein BR in Holding für alle gegründet wird und zuständig ist...