Erstellt am 13.11.2008 um 21:55 Uhr von rainer w
@Giorgo
Ist die BV für Tante Käthe in Alaska? Dann brauchen die MA nicht zu wissen was da drin steht. Betrifft die BV aber die MA müssen sie es sehr wohl erfahren.Wofür ist sie sonst erstellt worden. Und es giebt kein Gesetz und meines wissens kein Urteil das besagt das der Abschluß einer BV unter der Geheimhaltungspflicht steht.
Erstellt am 13.11.2008 um 22:17 Uhr von nicoline
@ Giorgio
Volumen = Regelungssperre, § 77 Abs 3 BetrVG
*müssen sie es sehr wohl erfahren* => weil der AG nämlich verpflichtet ist, die BV allen MA bekannt zu geben und
zugänglich zu machen!
*Der Vorsitzende ermahnt zur Geheimhaltung* Überhaupt nur zu tolerieren mit dem Zusatz: weil der AG sie am....... selber
bekannt geben und die Gründe dafür erklären möchte. Bis dahin würde er Unruhe im Betrieb gerne vermeiden wollen.
Sache des BR darauf einzugehen oder nicht! Wenn ihr einstimmig zugestimmt habt, könnt ihr ja nichts zu verbergen haben!
Erstellt am 13.11.2008 um 22:38 Uhr von Immie
@Gorgio
Wenn sie nicht regelt was nicht zu regeln ist...
Wäre ja schon klasse wenn die AN nicht einen Tag vorher davon erfahren.
Und je nach dem wie unattraktiv die BV ist würde ich sie lieber selbst , mit den nötigen Erklärungen, vorstellen.
Bevor sich der AG hinter dem BR versteckt.
Erstellt am 14.11.2008 um 11:06 Uhr von Freitag
Hallo,
ich finde es umöglich, dass vor dem Abschluss der Vereinbarung nicht mit den MA gesprochen worden ist.
Sie hätten befragt werden müssen , was sie davon halten und wie ist ihrer Vorstellung von der geplanten neuen Regelung.
Kann mir schon vorstellen, dass die BV nicht gutes für die MA mit sich bringen wird.
Jetzt heist es : Wir sind ( aus Angst) ein Geheimrat kein Betriebsrat mehr.
Erstellt am 14.11.2008 um 23:03 Uhr von Fast Samstag
@Freitag
Süss, du willst die Basisdemokratie.