Hallo !
Ich habe folgendes problem.

Ich stellte meinen Antrag auf weiterbeschäftigug in meinem Betrieb und wurde auch erst einmal unbefristet übernommen jedoch steht die Klage des AG wegen Unzumutbarkeit ja nun wie normal vor dem Verwaltungsgericht.

Jetzt suche ich mit meiner Rechtsanwältin natürlich nach wegen um diese zu gewinnen.
Da der Betrieb keine Freien Stellen hat ist das sehr schwierig.

Jedoch wurde meiner Meinung nach eine Frist des Arbeitgebers verpasst.

Ich war Vorsitzender der örtlichen JAV sowohl der Gesamt JAV und habe meinen Antrag aufgrund beider Funktionen gestellt.
Jedoch in der Klageschrift des Arbeitgebers steht nur etwas von der örtlichen JAV also er geht garnicht auf die GJAV ein.
Somit wäre es für mich ein Versäumniss der 14tägigen Frist die der AG einzuhalten hat.

Habt ihr da Erfahrungen oder Beschlüsse die mir da helfen könnten ?
Danke im vorraus